Arnsberg-Hochsauerland

NEU: "Bürger erhalten besseren Zugang zu Umweltinformationen"

Neues Umweltinformationsgesetz

Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Das regelt das neue Umweltinformationsgesetz, das am 14.02.2005 in Kraft getreten ist.

Ansicht oder Download unter: www.bmu.de/buergerbeteiligungsrechte/downloads/doc/2879.php

Auszug aus der bmu Seite
Kurzinfo Bürgerbeteiligungsrechte

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Nur wer Informationen über den Zustand der Umwelt hat, kann sich für den Schutz der Umwelt engagieren. Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich berechtigt, die Umweltinformationen, die bei einer mit Umweltaufgaben betrauten Behörde vorhanden sind, zu erhalten. Das regelt das Umweltinformationsgesetz von 1994.

Umweltinformationsrichtlinie der EU
Die neue Umweltinformationsrichtlinie der EU, die Anfang 2003 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass künftig alle Behörden - auch diejenigen, die sich nicht direkt mit Umweltfragen beschäftigen - verpflichtet sind, Umweltinformationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch private Stellen werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Frist, innerhalb der eine Anfrage beantwortet werden muss, wurde von zwei auf einen Monat herabgesetzt. Schließlich sind die Behörden zukünftig verpflichtet, Umweltinformationen verstärkt über das Internet zu verbreiten. Die Richtlinie muss aber noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Aarhus-Konvention
Die neue Umweltinformationsrichtlinie der EU folgt der Aarhus-Konvention, die von der Bundesregierung gezeichnet worden ist und die - so wurde es in der Koalitionsvereinbarung von 2002 festgelegt - zügig ratifiziert werden soll. Dieses internationale Übereinkommen regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Diese drei sogenannten Säulen der Konvention müssen aber noch in deutsches Recht umgesetzt werden, bevor die Aarhus-Konvention durch Deutschland ratifiziert werden kann. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch deutsches Recht bereits weitgehend geregelt.

Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR)
Mit dem im Mai 2003 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa (UN-ECE) verabschiedeten Protokoll zur Einrichtung von Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregistern (PRTR) werden die Staaten verpflichtet, Emissionsberichte von Unternehmen über das Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Deutschland hat diesen völkerrechtlichen Vertrag gezeichnet und will die Anforderungen national umsetzen.


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