Arnsberg-Hochsauerland

Goldgrube Abwasser?

BUND gegen Privatisierung der Abwasserbeseitigung
Düsseldorf – 22.08.2006 „Sinkende Umweltstandards dafür aber steigende Preise“ befürchtet der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durch die bevorstehende Novellierung des Landeswassergesetzes.


In einer detaillierten Stellungnahme anlässlich der heutigen Landtagsanhörung kritisiert der BUND die geplanten Änderungen.

„Mit der Privatisierung der kompletten Abwasserentsorgung entziehen sich die
Kommunen einer grundlegenden Aufgabe der unmittelbaren Daseinsfürsorge“, so Paul Kröfges, stellvertretender Landesvorsitzende des BUND. „Und billiger wird es auf die Dauer auch nicht, denn zukünftig werden nicht nur Umsatz- und Ertragssteuern fällig, sondern es müssen auch Gewinne realisiert werden.“

Im Einzelnen lehnt der BUND die geplante Privatisierung der Abwasserbeseitigung und Kanalnetzübernahme aus folgenden Gründen ab:

* Die Abwasserbeseitigung ist ein elementarer Bestandteil der zentralen Daseinsvorsorge, denn sie hat große Auswirkungen auf Natur, Landschaft, nachhaltige Raumentwicklung und Umwelt. Sie muss daher als Pflichtaufgabe der Kommunen erhalten bleiben.

* Die Kostenvorteile bei der Übernahme der Abwasserbeseitigung durch
Private wird durch die ungünstigen steuerlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Umsatzsteuer) zu großen Teilen aufgefressen. Zudem müssen Private Gewinn machen, damit ist auf längere Frist abzusehen, dass die Abwassergebühren weiter steigen. Dies ist angesichts der bereits jetzt hohen Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger unzumutbar.

* Die Zusammenlegung von Abwasserableitung und -behandlung in eine
gemeinsame Regie bietet viele Vorteile. Gleichzeitig entstehen jedoch neue
Problemfelder für die Kommunen: Wie werden Fragen der Bauleitplanung und bei den Abwasserbeseitigungsplänen gelöst? Wie können die notwendigen Kontrollaufgaben der Kommunen geleistet werden?

* Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen des Landeswassergesetzes und der zugehörigen Verordnung reichen nicht aus, um eine Vollprivatisierung mit ihren hohen Risiken für die Umwelt zu verhindern.

* Mit der Privatisierung gehen zahlreiche Arbeitsplätze in den Kommunen verloren. Damit verschwindet auch die Sachkompetenz für die Kontrolle der übertragenen Aufgaben. Eine kurzfristige Rückübernahme der Abwasserbeseitigungspflichten, die das Gesetz z.B. bei Mängeln der privaten
Abwasserbeseitigung vorsieht, ist nahezu unmöglich.

* Eine Neuregelung der Abwasserbeseitigung ist notwendig, aber sie
muss umfassender ausfallen. Insbesondere sind hier Regelungen zum umweltverträglichen Umgang mit Regenwasser wie Versickerung und Verrieselung, ein Verbot des Eintrages von Fremdwasser sowie eine Verpflichtung zur Beratung der Bürger zur umweltschonenden Nutzung und Entsorgung von Regenwasser neu aufgenommen werden.

BUND-Wasserexperte Kröfges: „Die jetzt geplante Novellierung des
Landeswassergesetzes ist ein weiterer Schritt zur Aufweichung der hohen
Umweltstandards in unserem Land. Konzerne und Wasserverbände picken sich die Rosinen aus den grundlegenden Aufgaben des Staates heraus und lassen Land und Bürger mit den unattraktiven Restaufgaben allein. So bietet der jetzige Entwurf keine Lösungsmöglichkeiten für den ständig steigenden Sanierungsaufwand der überalterten und maroden Kanalsysteme.“

Weitere Informationen: Paul Kröfges, stellvertretender
BUND-Landesvorsitzender, Tel.: 02292 / 68 16 42 oder
0173 / 27 94 489

Die ausführliche Stellungnahme von BUND und NABU finden Sie unter
http://www.bund-nrw.de/pm462006_abwasser.htm



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