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Arnsberg-Hochsauerland+++PRESSEinformation 48/06+++Naturschutzverbände überreichen Stellungnahme zum Entwurf desLandschaftsgesetzes Düsseldorf – Als „naturschutzpolitischen Offenbarungseid der CDU/FDP-Regierung“ werten die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU die Pläne der Landesregierung zur Änderung des Landschaftsgesetzes. Die Verbände befürchten den Abbau von Naturschutzstandards und massive Einschnitte bei den Mitwirkungs- und Klagerechten. In ihrer heute an Umweltminister Uhlenberg überreichten gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf bemängeln BUND, NABU und LNU zudem, dass etliche der geplanten Änderungen hinter dem bundesdeutschen und europäischen Naturschutzrecht zurückblieben. „Mit dem vorgelegten Entwurf findet endgültig der Ausverkauf des Naturschutzes in NRW statt“, sagt Birgit Beckers, stellvertretende Vorsitzende des NABU NRW. Was noch nicht den haushaltspolitischen Entscheidungen zum Opfer gefallen sei, dem würde jetzt der Garaus gemacht. Sei die ehrenamtliche Naturschutzarbeit mancherorts durch finanzielle Kürzungen bereits fast zum Erliegen gekommen, so würden nun auch die naturschutzrechtlichen Möglichkeiten der Verbände beschnitten oder ganz abgeschafft. Massiv kritisiert der NABU die Schwächung der unteren Landschaftsbeiräte, den Kahlschlag bei den Mitwirkungsrechten der Naturschutzverbände an verwaltungsrecht-lichen Genehmigungsverfahren sowie den Wegfall der Verbandsklagemöglichkeiten. Beckers: „Hier werden Allgemeinwohlinteressen vermeintlichen wirtschaftlichen Standortvorteilen geopfert.“ „Aus unserer Sicht ist die geplante Landschaftsgesetznovelle nichts anderes als ein Kniefall der Landesregierung vor der industriellen Agrarlobby und der Wirtschaft“, erklärt Klaus Brunsmeier, Vorsitzender des BUND. „Damit wird der Naturschutz in NRW um 30 Jahre zurückgeworfen.“ Insbesondere lehnten die Naturschutzverbände die Streichung von Biotoptypen aus dem Katalog der gesetzlich geschützten Biotope und die Abschwächung der Vorschriften zum Biotopverbund sowie zur Eingriffsregelung ab. „Der Abbau von naturschutzrechtlichen Regelungen erhöht nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Landes NRW“, so Brunsmeier weiter. Vollkommen verkannt würde, dass Natur und Landschaft einen wichtigen Standortfaktor darstellten, der gerade in einem durch Siedlungsentwicklung, Verkehrswege und Versorgungsanlagen besonders belasteten Land wie NRW neben ökologischen auch eine große ökonomische Bedeutung besäße. Weiterer Kritikpunkt der Verbände: Zwingende Vorgaben des EU-Rechts und des Bundesnaturschutzgesetzes als Rahmenrecht werden im neuen Entwurf nicht umgesetzt. So bleibt beispielsweise in mehr als zehn Fällen das Landschaftsgesetz hinter den Anforderungen des Bundesrechts zurück. „Die 1:1- Umsetzung" des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt damit nur zu Lasten des Naturschutzes, ansonsten wird es mit dem Rahmenrecht nicht so genau genommen“, erklärt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Diese Vorgehensweise führe nicht nur zu Verärgerung bei den Naturschutz- verbänden, sondern in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten in der Verwaltung, die die entsprechenden Richtlinienvorgaben der EU nun direkt anwenden müssten. Besonders, so Mark vom Hofe weiter, ärgere die LNU, dass weder Alleen noch Streuobstwiesen, „zwei klassische Bestandteile der rheinischen und westfälischen Kulturlandschaft“, nicht mehr grundsätzlich geschützt sind. „Wie dieses mit dem Ziel der CDU, die Schöpfung zu bewahren, vereinbar ist, bleibt uns ein Rätsel!“ Für Rückfragen: Birgit Beckers, stellv. Vorsitzende NABU NRW, mobil: 0175-6137780 Klaus Brunsmeier, Vorsitzender BUND NRW , 02353 / 27 94 oder Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter 0172 / 29 29 733 Mark vom Hofe, LNU-Vorsitzender, Tel.: 02932 / 42 01 oder 01520 / 5660559 |
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