Arnsberg-Hochsauerland

PRESSEinformation 31/2006

BUND: „Bergrecht ist ökologisches Kriegsrecht“

Düsseldorf – 06.06.2006 Nach Abweisung der ersten Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die drohende Zwangsenteignung seines Grundstücks im Braunkohlentagebau Garzweiler kündigte der Umweltverband weiteren Widerstand an. Das Urteil ändere nichts daran, dass der Tagebau GarzweilerII „energiewirtschaftlich überflüssig, klimaschutzpolitisch verheerend,ökologisch nicht beherrschbar und sozialpolitisch fatal“ sei. Letztendlich belege das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die „ganze Absurdität des Bergrechts“. Erst dürften die Grundannahmen und vorbereitenden Planungen nicht rechtlich überprüft werden, und wenn die Bagger dann Tatsachen geschaffen haben, würden die Rechte der Tagebaubetroffenen und der Umwelt regelmäßig als nachrangig gegenüber den privatwirtschaftlichen Belangen der RWE Power AG eingestuft. Der BUND fordert auch deshalb, das noch in der Tradition des Preußischen Bergrechts von 1865 stehende Bundesberggesetz zu modernisieren oder im Zuge des Bürokratieabbaus ganz abzuschaffen. Gleichzeitig kündigte der BUND an, seine Grundrechte als Eigentümer der 1 Hektar großen Streuobstwiese am geplanten Übergang von Garzweiler I zu Garzweiler II durch alle Instanzen zu verteidigen.

Klaus Brunsmeier, BUND-Landesvorsitzender: „Bergrecht ist wie Kriegsrecht gegen die Ökologie. Ganze Landstriche werden für die Gewinnung eines
antiquierten Energieträgers verwüstet, ohne dass die aktuellen Umweltstandards berücksichtigt werden und die Betroffenen reelle Rechtsschutzmöglichkeiten haben. Dieser im bundesdeutschen Recht einmalige Anachronismus ist grundgesetzwidrig und gehört endlich abgeschafft.“

Für den seit mehr als 20 Jahren umstrittenen Braunkohlentagebau Garzweiler
II sollen 18 Siedlungen mit 7.600 Einwohnern weichen. Insgesamt würden durch die Verstromung der Kohle 1,3 Milliarden Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid freigesetzt. Bis zu 150 Millionen Kubikmeter Grundwasser müssten jährlich abgepumpt werden, um den Tagebau trocken zu halten. Die Folgen für den Grundwasserhaushalt sind dramatisch: Wichtige Trinkwasserreserven werden unwiederbringlich zerstört, die
grundwasserabhängigen Feuchtgebiete an Maas, Schwalm und Nette gravierend beeinträchtigt. Ein aktuelles, im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstelltes Gutachten beziffert die von der Allgemeinheit zu tragenden externen Folgekosten der Energiegewinnung aus Braunkohle auf 8 ct/kWh.

Dem gegenüber sind in der gesamten rheinischen Braunkohlengewinnung und–verstromung nach RWE-Angaben derzeit nur noch 8.477 Menschen beschäftigt (1983: 17.300). Zum Vergleich: Im Bereich der Erneuerbaren Energien sind in Nordrhein-Westfalen über 2.000 Unternehmen mit mehr als 15.000 Beschäftigten tätig.

Energiewirtschaftlich hält der BUND den Tagebau Garzweiler II für längst überflüssig. „Auch ohne Garzweiler II gehen die Lichter nicht aus“, so der BUND-Chef Brunsmeier. Im Rahmen des Zwangsenteignungsverfahrens hatte der BUND gutachterlich nachgewiesen, dass dieser Tagebau problemlos durch effizientere und umweltfreundlichere Formen der Energiegewinnung ersetzt werden kann.

Für Rückfragen: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30 200 5-22
oder 0172 /29 29 733

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/braunkohle


Dipl.-Geogr. Dirk Jansen
-Geschäftsleiter-
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.:0049/ 211 / 30 200 5-22, Fax: -26

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