Arnsberg-HochsauerlandTerminhinweis für Presse, TV und FotoTermin: Donnerstag, 29. Juni 2006, 11.30 UhrOrt: Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, am 29. Juni verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Immerather Bürgers Stephan Pütz gegen die Rahmenbetriebsplanzulas- sung Garzweiler I/II (BVerwG 7 C 11.05). Vertreten wird der Kläger durch die Rechtsanwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer (Frankfurt/M.). Damit geht die juristische Auseinandersetzung um den umstrittenen Braunkohlentagebau in eine weitere Runde. Auch wenn RWE Power versucht, tagtäglich vor Ort Fakten zu schaffen, existiert nach wie vor noch keine bestandskräftige bergrechtliche Zulassung für den Abbau. Mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte der Kläger Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster 11 A 1194/02) vom 7.Juni 2005 eingelegt, welches dem vom Abbauvorhaben betroffenen Bürger den Rechtsschutz gegenüber der Rahmenbetriebsplanzulassung zum Tagebau versagte. Auch der BUND hält die Rahmenbetriebsplanzulassung nach wie vor für rechtswidrig, hatte aber aufgrund der Weiterführung der Privatklage auf die Einlegung einer eigenen Revision gegen das Urteil des OVG verzichtet und sich stattdessen voll auf das parallel laufende Zwangsenteignungsverfahren betreffend seiner im Tagebaufeld gelegenen Obstwiese konzentriert. Das Grundstück des Klägers in Erkelenz-Immerath soll nach RWE-Plänen im Jahre 2017 abgebaggert werden. Seine Klage blieb bisher mit der Begründung erfolglos, er werde durch den Rahmenbetriebsplan noch nicht in eigenen Rechten verletzt. Dass sein Heimatort und damit auch sein Grundstück für den Tagebau nicht in Anspruch genommen werden dürften, könne er erst zu dem Zeitpunkt geltend machen, wenn die RWE Power AG seine Enteignung (Grundabtretung) beantragt. Hiergegen wendet der Kläger sich mit der Begründung, zum Zeitpunkt der Grundabtretung seien durch den herangerückten Tagebau und die bereits weitgehend abgeschlossene Umsiedlung des Ortes vollendete Tatsachen geschaffen und ein effektiver Rechtsschutz deshalb nicht mehr möglich. Im Kern der Auseinandersetzung geht es damit vor allem auch um das antiquierte Bundesberggesetz, dass den vom Tagebau betroffenen Menschen keinen effektiven Rechtsschutz ermöglicht. Der BUND fordert eine grundlegende Reform des Bergrechts, das bislang den privaten Interessen der Bergbautreibenden unbedingten Vorrang vor Mensch und Umwelt einräumt. Der BUND – vertreten durch den Landesvorsitzenden Klaus Brunsmeier, die Sprecherin des Arbeitskreises Braunkohle Dorothea Schubert und den Unterzeichner - wird am 29. Juni vor Ort in Leipzig sein. Zu diesem Termin lade ich Sie herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.V. Dirk Jansen Kontakt, Infos, Rückfragen: Dirk Jansen, Tel.: 0211 / 30 200 5-22 oder 0172 / 29 29 733 sowie Rechtsanwalt Dirk Teßmer, Tel.: 069 – 23 20 71 Mehr Infos zu Garzweiler: www.bund-nrw.de/braunkohle Dipl.-Geogr. Dirk Jansen -Geschäftsleiter- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf Tel.:0049/ 211 / 30 200 5-22, Fax: -26 Besuchen Sie uns auch im Internet: www.bund-nrw.de Der BUND ist ein Mitglieder-Verband. Helfen Sie mit - werden Sie jetzt Mitglied! http://www.bund-nrw.de/mitglied.htm |
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