Arnsberg-Hochsauerland


Braunkohlengewinnung und -nutzung ist umweltschädlich sowie sozialunverträglich.


BUND-Berufung gegen Braunkohle-Urteil +++PRESSEinformation 43/06+++

Düsseldorf – 04.08.2006 Nach Abweisung der Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Zwangsenteignung seines Grundstücks im Braunkohletagebau Garzweiler durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. Juni 2006 hat der Umweltverband jetzt fristgerecht Berufung eingelegt.
Damit wird sich das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die so genannte Grundabtretung trotz der nachgewiesenen fehlenden energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und weit reichender negativer Umweltauswirkungen des Tagebaus rechtens sein kann. Streitgegenstand ist die etwa 1 Hektar große BUND-Obstwiese am Übergang des Tagbaus Garzweiler I zu Garzweiler II.

Erst unlängst hatte das Bundesverwaltungsgericht der vom BUND unterstützten Revision des Immerathers Stephan Pütz gegen das Urteil des OVG zur Rahmenbetriebsplanzulassung für den Tagebau Garzweiler stattgegeben und das Gericht zur erneuten Prüfung der Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung verpflichtet. Nach diesem „historischen Erfolg für die Braunkohle-Betroffenen“ ist der BUND zuversichtlich, dass damit auch die Enteignung seines Grundstücks für rechtswidrig erklärt und gerichtlich aufgehoben wird.

Schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte konstatiert, dass die von ihm
angenommene Rechtfertigung der Enteignung des BUND nicht in der Erforderlichkeit der Gewinnung der unter dem BUND-Grundstück lagernden Kohle liege, sondern vielmehr in der Durchführung des Gesamtvorhabens „Tagebau Garzweiler I/II“ wie es sich insbesondere aus dem zugelassenen Rahmenbetriebsplan ergebe. Das gelte ungeachtet auch der Umweltauswirkungen durch die Braunkohle-Verstromung.
Diese, nach BUND-Auffassung „rechtlich abwegige und nicht nachvollziehbare Argumentation“, dürfte nach der Aufhebung des den Rahmenbetriebsplan bestätigenden OVG-Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht nun nicht mehr greifen.

In den beiden beim OVG anhängigen Verfahren gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung einerseits und die Enteignung des BUND
andererseits, steht nunmehr die Frage der Zulassungsfähigkeit und der Rechtfertigung des Tagebauvorhabens zur grundsätzlichen gerichtlichen Prüfung an.
Das OVG wird sich dabei insbesondere mit den vom BUND vorgelegten Gutachten auseinandersetzen müssen, welche bestätigen, dass der Tagebau zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland nicht benötigt wird.
Nach Auffassung des BUND überwiegen eindeutig die mit dem Tagebau
einhergehenden gravierenden negativen Folgen für die Umwelt, das Klima und die im Abbaugebiet lebenden Menschen. Auch sei es für die RWE Power AG wirtschaftlich eher geboten, die Braunkohleverstromung geordnet zu beenden und die ausreichend verfügbaren, volkswirtschaftlich günstigeren und klimafreundlicheren Alternativen zu nutzen, als den allgemeinwohlschädlichen Tagebau fortzuführen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner nur 8-seitigen Urteilsbegründung hierzu jegliche Auseinandersetzung vermissen lassen.

Weitere Informationen: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30
200 5-22
Rechtsanwalt Dirk Teßmer, Kanzlei
Philipp-Gerlach & Teßmer, Tel.: 069 – 23 20 71

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/braunkohle

Dipl.-Geogr. Dirk Jansen
-Geschäftsleiter-
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
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