Arnsberg-Hochsauerland

Revision gegen OVG-Urteil eingelegt / Widerstand ungebrochen

Garzweiler II jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Düsseldorf/Erkelenz, 05.08.2005 Der umstrittene Braunkohlentagebau
Garzweiler II beschäftigt jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in
Leipzig. Mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte jetzt ein
Privatkläger Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
(OVG) vom 7. Juni 2005 zum Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II der RWE Power AG ein.
Damit sind weiterhin drei aussichtsreiche Klagen gegen die Braunkohlentagebaue im Rheinland anhängig. Der BUND bekräftigte seine Entschlossenheit, weiterhin „mit aller Konsequenz“ gegen das aus seiner
Sicht „energiewirtschaftlich ebenso überflüssige, wie sozial unverträgliche
und ökologisch verheerende“ Tagebauvorgaben Garzweiler II vorzugehen.

Aufgrund der Weiterführung der Privatklage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes verzichtete der BUND auf die Einlegung einer eigenen Revision gegen das Urteil des OVG. Die Umweltschützer wollen sich auf die
Mitte Juli eingereichte Klage gegen die beabsichtigte Zwangsenteignung ihrer
Obstwiese im Abbaugebiet konzentrieren. In diesem Rechtsstreit klärt sich insbesondere die Frage, ob die Enteignung privaten Eigentums zugunsten der RWE Power AG verfassungsrechtlich zulässig ist. Der BUND hält eine Zwangsenteignung wegen der Allgemeinwohlschädlichkeit des Tagebaus für
rechtswidrig. Das OVG hatte dem BUND im Rahmen der Klage gegen den Rahmenbetriebsplan bestätigt, dass im Grundabtretungsverfahren eine vollumfängliche Prüfung der energiepolitischen Notwendigkeit und aller
Auswirkungen des Vorhabens Garzweiler II zu erfolgen hat. Ein Erfolg dieser BUND-Klage würde das Aus des Tagebaus Garzweiler II bedeuten.

Der BUND begründete den Verzicht auf die eigene Revision gegen das weiterhin als rechtswidrig erachtete Rahmenbetriebsplanurteil auch damit, dass dieser Sachverhalt durch den in diesem Verfahren mit guten Erfolgsaussichten aufgestellten Privatkläger weiter verfolgt wird. Diesem Kläger sicherte der BUND weiterhin seine volle fachliche Unterstützung zu.

Auch gibt der BUND seine Auffassung zur Rechtswidrigkeit der Tagebauzulassung im Hinblick auf die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht auf. Diese grundsätzliche Frage wird der BUND ebenfalls im Rahmen seiner im Juli eingereichten Klage gegen die Zwangsenteignung geltend machen und sie ist zudem Gegenstand der inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen BUND-Klage gegen den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach.

Mit den BUND-Klagen gegen die Garzweiler-Zwangsenteignung und den Tagebau Hambach sowie der vom BUND unterstützten privatklage gegen den Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II sind damit weiterhin drei juristische Verfahren gegen Braunkohlentagebaue im Rheinland anhängig.


Für Rückfragen: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30
200 5-22 oder 0172 / 29 29 733
Dorothea Schubert, BUND Arbeitskreis Braunkohle,
Tel.: 0241 / 83880


Mehr Infos zu Garzweiler sowie Hambach und eine umfassende Chronik des Genehmigungsverfahrens
finden Sie unter: www.bund-nrw.de/braunkohle .


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