![]() |
![]() |
Arnsberg-HochsauerlandEckpunktepapier zum Gentechnik-Gesetz+++PRESSEinformation 14/07+++BUND: Uhlenberg muss Minister Seehofer stoppen und gentechnikfreie Landwirtschaft in NRW sicherstellen Düsseldorf - 01.03.2007 Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert an Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg, die gestern von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für eine Änderung des Gentechnikgesetzes zurückzuweisen und eine Aufweichung des geltenden Rechts zu verhindern. „Es ist an der Zeit, dass sich der Minister nun aktiv in die Gentechnikpolitik des Bundesregierung einmischt und klare Stellung bezieht. Ob Fragen der Haftung, der Mindestabstände oder des Standortregisters: Würden die Eckpunkte der Bundesregierung Gesetzesform erlangen, bedeute dies das Ende einer Landwirtschaft ohne Gentechnik“, so Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND. Zugleich ruft der BUND den aus NRW stammenden stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kelber (Bonn) auf, seiner fundierten kritischen Haltung zu den beschlossenen Eckpunkten im anstehenden Gesetzgebungsverfahren nun endlich Taten folgen zu lassen. Das NRW-Landwirtschaftsministerium ist aus BUND-Sicht nunmehr gefordert, insbesondere auf die geplanten neuen Haftungsregelungen Einfluss zu nehmen. So soll künftig beim Gentech-Anbau zu Forschungszwecken, so genannten Freisetzungen, eine Haftung für unerwünschte Auskreuzungen auf die unmittelbar angrenzenden Ackerflächen beschränkt werden. Auch sollen Schäden aus Freisetzungen, die mit Steuergeldern finanziert wurden, künftig vom Bund (= Steuerzahler) getragen werden. „Wir fordern, dass für alle Schäden,die durch Freisetzungen von Monsanto & Co entstehen, diese Unternehmen auch in vollem Umfang haften“, so Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND NRW. „Gentech-Konzerne und Forschungseinrichtungen, die ihre Kontaminationsprobleme nicht in den Griff bekommen, dürfen dafür nicht mit einer weitgehenden Haftungsfreistellung belohnt werden.“ Die Mindestabstände von 150m zu gentechnikfrei bewirtschafteten Äckern, die bislang nur für den Anbau von Genmais vorgeschlagen werden, bewertet der BUND als völlig inakzeptabel. Dänemark, Polen und Portugal halten 200m für notwendig, Ungarn 400 m, Luxemburg 800m. Für den BUND sind die Abstände so zu wählen, dass keinerlei GVO-Eintrag erfolgt; dieses erfordert mininum 800-1000m. Ebenso ruft der BUND Minister Uhlenberg auf, das öffentliche Standortregister in der jetzigen Form zu verteidigen. Das Ansinnen des Bundeskabinetts, künftig nur die Gemarkung, der breiten Bevölkerung aber nicht länger die genaue Lage der Gen-Äcker benennen, wertet der BUND als Demokratieabbau. „Minister Seehofer möchte die Bevölkerung absichtlich im Unklaren lassen, um so deren Proteste vor Ort zu erschweren“, so der BUND. Die Erfahrungen z.B. im Münsterland hätten jedoch gezeigt, dass gerade die Geheimhaltung der Flächen den vorhandenen Unmut gegenüber Gentech-Anbau noch verstärkt. Für Rückfragen: Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND NRW, Tel. 02353 / 2794 Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND NRW, Tel. 0211 / 302005-20, 0163 / 5456310 Für weitere Informationen und Bewertungen halten wir ein aktuelles Hintergrundpapier bereit. Dieses finden Sie unter www.bund-nrw.de |
Impressum | zum Seitenanfang |