Arnsberg-HochsauerlandGesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts(im Internet unterDas Gesetz dient der Umsetzung der Freisetzungs-Richtlinie der EU. Außerdem werden Haftungs- und Koexistenzfragen mit dem herkömmlichen Landbau geregelt. Das Gesetz ermöglicht die Festlegung von ökologisch sensiblen Gebieten, etwa in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Biosphärenreservaten. In einer Verordnung des BMVEL sollen unter anderem exakte Regeln zu Mindestabständen zwischen Feldern vorgeschrieben werden. Entwürfe für die Verordnungen liegen bislang allerdings noch nicht vor. Außerdem ist ein Standortregister geplant, in dem sich Landwirte (aber nicht die Verbraucher...) flurstückgenau informieren können, wer Gen-Pflanzen anbaut. In NRW sind wir hier schon etwas weiter. Seit Ende April kann sich jedermann mit dem „Infosystem über Gentechnik- Freisetzungsflächen“ des BUND (im Internet unter www.bund-nrw.org) genauer über Anbauflächen informieren. |
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