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Arnsberg-HochsauerlandZielNachhaltiger Umgang mit dem Boden als lebendige Lebensgrundlage der Menschen und Schutz des Bodens vor schädlichen Stoffeinträgen. Maßnahmen · konsequentes Umsetzen der Bodenschutzgesetzgebung von Bund und Land · konkrete Vorgaben und Verpflichtungen für Kreise und kreisfreie Städte hinsichtlich Erfassung, Kontrolle, Dokumentation, Berichtspflicht und Veröffentlichung der Daten zum Zustand der Böden · Zurückführung des Bodenverbrauches auf null bis zum Jahr 2010 · Einführung einer Bodenversiegelungsabgabe · Finanzielle Förderung der Bodenentsiegelung ( Konkretisierungen in Bau- und Raumordnung) · Restriktionen bei erosionsgefährdeten Bereichen in der Landwirtschaft · Wasserkooperationen nur bei ökologischen Bewirtschaftungsformen und Mindeststandards für die Kontrollen von Boden- und Gewässerqualität · Förderung von Projekten, die Boden erlebbar machen |
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