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Arnsberg-HochsauerlandZiel Eine moderne Land- und Forstwirtschaft braucht geeignete Rahmenbedingungen, um · gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel regional zu produzieren, · eine nachhaltige und regionaltypische Landbewirtschaftung zu fördern, · den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ( Boden/Wasser/Luft ) durch eine ökologische Bewirtschaftung zu sichern, · eine typische Landschaft als Lebensgrundlage aller Tiere und Pflanzen zu erhalten, · die Vielfalt unserer Kulturlandschaft zu schützen, · Bäuerinnen und Bauern den Erhalt ihrer Höfe mit Arbeitsplätzen und ausreichendem Einkommen zu ermöglichen Dazu gehören weiterhin: 1. Binnenmarkt statt Weltmarktorientierung 2. Lenkungsmaßnahmen in Richtung Extensivierung 3. Regionale Preisgarantien für Grundmengen 4. Befristete Ausgleichszahlungen / betriebsbedingte Obergrenzen, die nach einer Übergangszeit von 10 Jahren nur noch für anerkannte ökologische Produktionsverfahren zur Verfügung stehen 5. Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung, Bindung der Milchquote ans Grünland, Streichung der Silomaisprämie 6. Stärkung und finanzielle Ausstattung der Agrarumweltprogramme 7. Veränderung der Ernährungsgewohnheiten mit dem Ziel eines geringeren Fleischkonsumes 8. Einbeziehung der Landwirtschaft in die dezentrale Bioabfallbehandlung 9. Vorbereitung der Berufsstände auf die verstärkte Nutzung dezentraler erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft (Windkraft, Wasserkraft, Solar-energie, nachwachsende Rohstoffe, Biomasse ...), Unterstützung von Pilotanlagen, Förderung der Nutzung 10. Übernahme von Aufgaben des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege Maßnahmen Forstwirtschaft · Förderung einer nachhaltigen umweltverträglichen und naturgemäßen Waldwirtschaft · Vorrang für die Naturverjüngung und Erhöhung des Anteils der dort heimischen Baumarten auf mind. 2/3 der Waldfläche, der Alt- und Totholzanteil in den Wäldern ist deutlich zu erhöhen. · Anpassung überhöhter Schalenwildbestände an die ökologische Tragfähigkeit der Wälder · Umsetzung der Ziele durch Festsetzungen in den Landschaftsplänen Landwirtschaft · Einführung einer flächengebundenen Tierhaltung · Bestandsobergrenzen für viehstarke Regionen und Betriebe · Verbot des vorbeugenden Einsatzes von Tierarzneimitteln in Futtermitteln · Verbot tierquälerischer Haltungsformen (z.B. Käfighaltung bei Legehennen) · Beschränkung von Tiertransporten Besteuerung chemisch-synthetischer Düngemittel · Rezeptpflicht für die Anwendung von Pestiziden · Förderung der artgerechten Tierhaltung · Maßnahmen zur Reduzierung und Verteuerung von Energie · Verbot grundwassergefährdender Pestizide · Beibehaltung des Hormonverbotes · Verbot der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion · Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen · Reduzierung betriebsfremder Futtermittel sowie der Importfuttermittel · Ersatz der Antibiotika durch artgerechte Tierhaltung und homöopathische Verfahren · neue zielorientierte Güte- und Handelsklassen (z.B. beim Streuobst) Mindestausstattung der Landschaft mit naturnahen Flächen und Landschaftselementen |
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