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Arnsberg-HochsauerlandZielSchaffung einer unabhängigen und starken Umweltverwaltung im Rahmen von Verwaltungsstrukturreformen. Umwelt- und Naturschutz ist eine staatliche Aufgabe. Damit verbietet sich die Abschaffung staatlicher Umweltbehörden ebenso, wie eine vollständige oder weitgehende Kommunalisierung oder Privatisierung dieses Aufgabenbereiches. Staatliche Stellen, die sich mit Umwelt- und Naturschutz befassen, müssen gestärkt werden. Es darf keine "Wegbündelung" in neue Mittelbehörden geben. Maßnahmen · Straffung und Modernisierung durch Zusammenlegung von Dienststellen · Zusammenführung von Landesumweltamt, der LÖBF, der Landesanstalt für Arbeitsschutz und Geologischem Landesamt zu einem Landesamt für Umwelt und Naturschutz · Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutiger und durchsichtiger machen, Vermeidung von Doppelarbeit nach dem Prinzip "Eine Anlage - eine Behörde" · Erhalt der Staatlichen Umweltämter · Dienst- und Fachaufsicht durch das MURL · Zusammenfassung der Umweltämter mit dem Arbeitsschutz · Auflösung der Bergämter · Verkleinerung der Straßenbauämter · Vergrößerung der Entscheidungsbefugnisse der Aufsichts- und Fachbehörden in ökologischen Fragestellungen · Stärkung von Kontrollfunktionen |
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