Arnsberg-Hochsauerland

Bundeswaldgesetz

Unsere Regierung hatte sich auf die Fahnen geschrieben, das völlig veraltete Bundeswaldgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Der gegenwärtige Gesetzestext stammt aus dem Jahr 1975. Er enthält weder konkrete Maßnahmen für eine ökologisch nachhaltige Waldwirtschaft noch zeitgemäße Regelungen zum Schutz des Waldes. Der fortschreitende Klimawandel, der Artenschwund und die wachsende Nachfrage nach Holz zur Energiegewinnung sind Probleme, auf die gesetzlich verankerte Antworten gefunden werden müssen.

Deswegen fordert der BUND strukturreiche und multifunktionale Mischwälder, in denen Kahlhiebe verboten sind und die biologische Artenvielfalt erhalten wird. Das Vorkommen von überwiegend einheimischen Baumarten ist unbedingt zu gewährleisten. Weitere zwingende Maßnahmen für einen naturnahen Wald sind der Verzicht auf Pestizide, Holzschutzmittel, Dünger und gentechnisch veränderte Organismen. Die natürliche Waldverjüngung durch Sukzession ist wichtiger Bestandteil der Waldentwicklung und muss Eingang in ein modernes Waldgesetz finden. 5 Prozent der Waldfläche sollen vor den Eingriffen des Menschen geschützt und aus der Nutzung genommen werden. Auch Arten-, Boden- oder Wasserschutz müssen einen höheren Stellenwert erhalten.

Außerdem steht der BUND für zwischenzeitlich entstandene Standards, die durch Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) entwickelt wurden. Diese müssen als Rechtsnorm in das Waldrecht aufgenommen werden.

Mehr Informationen:
Bundeswaldgesetz: Die 10 Forderungen des BUND


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