Arnsberg-Hochsauerland

BUND-Ökotipp 51/2005

Ab Ende 2005 gilt, dass die Energieversorger auf jeder Stromrechnung angeben müssen, woher ihr gelieferter Strom kommt und ob er aus fossilen, atomaren oder erneuerbaren Quellen stammt. Das Gesetz zur Stromkennzeichnung regelt jedoch nur einige Grundzüge. Verbindliche Vorgaben zur konkreten Darstellung des Strommixes und der mit Brennstoffen wie Steinkohle, Braunkohle, Erdgas oder Uran verbundenen Umweltbelastung schreibt es nicht vor.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rät, die Angaben auf der Rechnung mit den Stromquellen anderer Anbieter zu vergleichen und zu einem Energieversorger zu wechseln, der ohne Atomenergie und klimaschädlichen Kohlestrom auskommt. Wer bei der Wahl seines Stromanbieters auf der sicheren Seite sein will, sollte einen Anbieter wählen, der das „Grüne-Strom-Label“ hat. Dieses Label wird vom BUND und anderen Organisationen an solche Unternehmen verliehen, die einen umweltfreundlichen Strommix aus erneuerbaren Energien anbieten und ihren Gewinn in neue Ökostrom-Anlagen investieren.

Mehr Informationen und eine Anbieterliste für umweltfreundlichen Strom im Internet unter:
www.gruenerstromlabel.de



Berlin, 28.12.2005



Die BUND-Ökotipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben. Der BUND muss als Quelle erkennbar sein. Sie erscheinen in der Regel dienstags.

Nachfragen bitte an:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Friends of the Earth Germany (FoEG)
Pressestelle / Press Office
Rüdiger Rosenthal
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Fon: (030) 27586-425, Fax: -449
E-Mail: presse@bund.net


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