Kreisgruppe Bad Dürkheim

Konzept zur Entwicklung der „Sandbiotope“ um Weisenheim am Sand

Als einer ihrer praktischen Tätigkeiten pflegt und bewirtschaftet die BUND-Kreisgruppe Bad Dürkheim zahlreiche Streuobstwiesen im Rahmen des Entwicklungsprojektes "Sandbiotope", schwerpunktmäßig vor allem im Raum Weisenheim.
Der Namenszusatz des Ortsnamens („am Sand“) macht bereits deutlich, daß das Gebiet abseits der vorhandenen Intensiv-Landwirtschaft besonders durch trocken-mager-sandige Standorte mit dafür typischer Vegetation geprägt wird.

Wir möchten hervorheben, daß viele der beteiligten Projektflächen nur mit finanzieller Hilfe der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz erworben und somit in ihrem Bestand gesichert werden konnten.


1. Bedeutung des Gebietes für den Arten- und Biotopschutz

Der Landschaftraum bei Weisenheim am Sand, Freinsheim, Lambsheim, Ellerstadt und Birkenheide ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Der Raum wird seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhandensein trocken-magerer sandiger Standorte sowie die hohe Strukturvielfalt des Gebiets durch die räumlich enge Verzahnung von Obstgrundstücken unterschiedlicher Nutzungsintensität, Reben, Wiesen, Brachen und Äckern hat zu bedeutenden Lebensgemeinschaften mit vielen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geführt (Sandbiotope).

Eine gefährdete Zugvogelart, die nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützen ist, ist der Wiedehopf. Seit 1984 wird im Rahmen des landesweiten Artenschutzprojektes der Bestand alljährlich betreut und erfasst. Ein wichtiges Ergebnis dieses Schutzprojektes ist die Abgrenzung der zum Schutz der Art überlebenswichtigen Hauptlebensräume. Die entsprechenden Daten sind bei der SGD Süd, Referat Landespflege (Herr Schlindwein) abrufbar. Im Rahmen des Projektes wurden seit 1985 vom Land Flächen gepachtet, gekauft, und streuobstwiesenartig entwickelt.

Bei der Darstellung weiterer für das Gebiet charakteristischer Arten und Lebensgemeinschaften beziehen wir uns auf das Gutachten „Entwicklungskonzeption für die Sandbiotope im Landschaftsraum Weisenheim am Sand, Freinsheim, Lambsheim, Ellerstadt und Birkenheide (Gutowski u.a. Nov. 1998), das von der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz auf Anregung der Naturschutzverbände in Auftrag gegeben wurde; in dieses Gutachten sind Erkenntnisse aus dem Wiedehopfprojekt eingeflossen. Dieses Gutachten ist ebenfalls bei der SGD Süd abrufbar.

Die das Gebiet besonders auszeichnenden Vogelarten Heidelerche, Neuntöter, Steinschmätzer, Wendehals, Grünspecht, Steinkauz, Wiedehopf und Gartenrotschwanz sind an die im Landschaftsraum vorherrschenden trockenwarmen Bedingungen mit einem Nutzungsmosaik aus Obstanlagen und Weinbergen auf Sandboden, höhlenreichen Altbäumen, Sandrasen und Heidebeständen, Böschungen und Brachen angewiesen. Weiterhin benötigen die störungsempfindlichen Vogelarten ruhige, deckungsreiche Abschnitte. Das Vorkommen dieser Brutvogelarten hat auch zum Ausweisungsvorschlag des Raums als Vogelschutzgebiet (SPA) gemäß Europäischer Vogelschutzrichtlinie geführt.

Unter den Wirbellosen sind besonders gut die Heuschrecken untersucht; es wurden ingesamt 33 Arten nachgewiesen, u.a. viele Indikatorarten der sandig-trockenen Bereiche, so z.B. die Blauflügelige Ödlandschrecke, die Grüne Strandschrecke, der Verkannte Grashüpfer und die Gottesanbeterin.

Bei den Pflanzenarten sind hervorzuheben die Leitarten basenreicher Dünen- und Flugsandfelder: Kegel-Leimkraut, Blaugrüne Kammschmiele, Hybrid-Mohn, Binsen-Knorpellattich und Feld-Beifuß. Wegen zahlreicher weiterer Tier- und Pflanzenarten sei auf das oben genannte Gutachten verwiesen.


2. Gefährdungen

Das Gebiet befindet sich genau an der Schnittstelle zwischen der äußerst intensiv landwirtschaftlich genutzten, durch Gemüsekulturen geprägten Vorderpfälzer Tiefebene im Osten und dem Übergangsbereich zu den mehr durch Weinbau geprägten Riedelrücken im Westen.

Aus Sicht der Vertreter der Landwirtschaft ist die Verbrachung, die in dem Raum durchaus eine Rolle spielt, die Hauptgefährdung; aus Sicht des Naturschutzes bedrohen Nutzungsintensivierung, Umwandlung der Obstgrundstücke in Gemüsekulturen, unterstützt durch Flurbereinigung und den (teilweisen) Anschluss an die zentrale Vorderpfalzberegnung die charakteristischen Tier- und Pflanzenarten.

Besonders stark hat sich in ganz kurzer Zeit der Anschluß einer Teilfläche an die Vorderpfalzberegnung ausgewirkt: Obstplantagen und Obstbrachen wurden gerodet, um sie für den Spargelanbau vorzubereiten. Zwar hat die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung wohl erst zum Einwandern vieler der Offenlandarten geführt, aber dies war ein über Jahrtausende währender Prozess. Mit der heute rasant fortschreitenden Umstrukturierung in der Landwirtschaft können die vorhandenen Arten nicht mithalten.

Andere Gefährdungen der Arten und Biotope in diesem Raum gehen von der fortschreitenden Überbauung durch Wohn- und Gewerbegebiete, durch intensiv genutzte Wochenendgrundstücke, Intensivpferdehaltung und andere Freizeitbeschäftigungen aus.

Der Anschluss an die Vorderpfalzberegnung wir von uns nicht in Frage gestellt; er ist wohl zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft nötig. Andererseits sind die Lebensgemeinschaften der Sandbiotope durch Beregnung gefährdet. Daher ist der Erwerb gewisser Flächen aus Naturschutzgründen notwendig. Dies schließt keineswegs aus, dass die Erwerbslandwirtschaft – hier vor allem der Erwerbsobstbau – ihren Beitrag zum Naturschutz leistet.


3. Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft

Der Naturschutz muss selbstverständlich die legitimen Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen, ja er hat ein eigenes Interesse an deren wirtschaftlichem Fortbestehen. Andererseits kann die konventionelle Landwirtschaft allein offensichtlich das Fortbestehen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten nicht gewährleisten.

Seit dem aktiven Auftreten des organisierten Naturschutzes in diesem Raum - das war spätestens 1985 – bemühen sich beide Seiten um den konstruktiven Dialog. Dieser hatte Höhen und Tiefen; dies kann aber im Rahmen dieser kurzen Darstellung nicht umfassend erläutert werden. Er wird derzeit (Spätsommer 2002) im Arbeitskreis „Landwirtschaft und Naturschutz“ der Lokalen Agenda 21 der Verbandsgemeinde Freinsheim fortgesetzt.

Teile der Landwirtschaft haben Bedenken gegen „Landespflegeflächen“ innerhalb der intensiv genutzten Flächen. Die Bedenken sind vielfältig. Sie reichen von emotional erklärlichen bis zu sachlich begründeten Vorbehalten. Die Naturschützer müssen und werden sich auch zukünftig mit diesen Bedenken konstruktiv auseinandersetzen, um die Akzeptanz des Naturschutzes zu verbessern.

Wesentliche Bedenken rühren daher, dass Naturschützer wahllos aufkaufen und so einen „Flickenteppich“ von Landespflegeflächen (=Störflächen für die Landwirtschaft) schaffen würden. Dies ist aber keineswegs das Ansinnen der Naturschützer, sondern dieser Eindruck ergibt sich zeitweilig daraus, dass der Naturschutz nicht die Flächen kaufen kann, die er gerne kaufen möchte, sondern auch andere akzeptieren muss. In solchen Fällen ist aber eine nachträgliche Korrektur vorgesehen (und früher oder später im Rahmen größerer oder kleinerer Flurbereinigungen auch möglich).


4. Flächenkauf und Entwicklung der Flächen

Das Konzept des Flächenkaufs findet seine Grundlage in der oben erwähnten „Entwicklungskonzeption“. In diesem Gutachten der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz ist nicht nur die Schutzwürdigkeit des Raums dargestellt worden, sondern es sind auch exakt Zonen hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz definiert worden, sowohl bezogen auf obstbaulich- wie auf weinbaulich genutzte Flächen. Diese Konzeption ist in den Jahren 1997/98 eingehend mit den Vertretern der Bauern- und Winzerschaft von Weisenheim am Sand, der hauptbetroffenen Gemeinde, kommuniziert worden.

Die Naturschutzverbände versuchen, den Flächenaufkauf auf diese Flächen zu beschränken. Es gibt aber verschiedene Zwangslagen, in denen diese Beschränkung nicht immer durchzuhalten ist. Ein Beispiel dafür ist der Fall, dass ein Eigentümer mehrerer Grundstücke nur bereit ist, seine Grundstücke im Paket zu veräußern. In diesen Fällen werden die Grundstücke, die außerhalb der „prioritären“ Bereiche liegen, so gepflegt, wie es die konventionelle Landwirtschaft erwartet und so bald wie möglich gegen ein günstiger gelegenes Grundstück ausgetauscht. Diese Option ist nicht unrealistisch, da spätestens in der bereits in der gesamten Gemarkung Weisenheims langfristig geplanten Flurbereinigung diese Möglichkeit besteht.

Im Übrigen soll auf Dauer kein Flickenteppich entstehen, sondern die Flächen in mehreren Kernbereichen zusammengelegt werden, wie dies ansatzweise auch schon der Fall ist („Am Gauersberg“ = „Hexenbuckel“, „Schramberg“, „In den Langenmathen“, „Im Nützelrüth“). Allerdings müssen wertvolle Habitate auch über ein größeres Areal verteilt sein. Wir brauchen dort extensive Bewirtschaftung möglichst in Zusammenarbeit mit den benachbarten – konventionell oder integriert wirtschaftenden - Landwirten. Grundidee ist die traditionelle Streuobstwiese mit Hoch- oder Mittelstammobst.

Zur Habitatausstattung sind von Bedeutung Vertikalstrukturen unterschiedlicher Höhe – das können auch Nichtobstgehölze wie Silberweide, Kiefer, Eiche, Eßkastanie sein – sowie trockene, kurzrasige und sandige Stellen. Dabei sind immer die Sorgen der Landwirte zu beachten, die Krankheitsdruck und Beschattung von diesen Flächen befürchten. Daher dürfen wir einen Pflanzenschutz auf den „Landespflegeflächen“ nicht ausschließen.

Bei den Flächenaufkäufen wird natürlich auch der räumliche Zusammenhang mit den Flächen berücksichtigt, die das Land seit 1985 gekauft oder gepachtet hat, das heißt, es findet eine völlige Integration in die „Aktion Wiedehopf“ statt. (Zur Verdeutlichung der Gesamtübersicht ist eine Flurkarte im Maßstab 1:5000 mit den verschiedenen Flächeneinträgen in Arbeit).


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