Kreisgruppe Bad DürkheimBUND-Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und PlanfeststellungsverfahrenAls anerkannter Naturschutzverband nach §60 des Bundesnaturschutzgesetzes wird der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen (FNP), Bebauungsplänen (B-Plan) sowie bei allen Planfeststellungsverfahren wie zum Beispiel für Straßenneu- und -ausbauten, wasserbaulichen Vorhaben und dergleichen angehört. Er ist damit in den genannten Planungsverfahren den sogenannten „Trägern öffentlicher Belange“ gleichgestellt.In seinen Stellungnahmen beurteilt der BUND als Natur- und Umweltschutzverband die Vorhaben stets nach ihrer ökologischen Verträglichkeit und generellen Notwendigkeit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Oberste Priorität genießt dabei der Erhalt von Naturräumen und die sparsamste Verwendung der nicht vermehrbaren Ressource „Grund und Boden“. Der BUND beurteilt auch die geplanten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen dahingehend, ob sie dem geplanten Eingriff durch die Baumaßnahme dem Umfang nach gerecht werden und diesen „ausgleichen“ können. |
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