BUND Kreisgruppe Bonn151. Änderung des FNP Meßdorfer Feld151. Änderung des Flächennutzungsplans„Meßdorfer Feld“ Sehr geehrte Frau Boekels-Schmidt, sehr geehrte Damen und Herren, der BUND Bonn begrüsst grundsätzlich die Sicherung von Frei- und Naherholungsflächen für die ökologische Entwicklung. Die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sollte neben der Bestandsaufnahme und Bewertung der gängigen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Kultur, Land-schaft) folgende Aspekte abdecken: • Komplette Bestandserfassung zu geschützten Tier- und Pflanzenarten • Daten zur Biotopverbundplanung sowie Biotopkatasterflächen sollten erhoben bzw. be-rücksichtigt werden • Ein Freiflächen-/Grünflächenkonzept sowie ein Konzept zur Nutzung von Brachflächen soll-te erstellt werden • Geplante/vorhandene Schutzgebiete im FNP sollten nachrichtlich dargestellt werden 07.12.10 Mit freundlichen Grüßen Dr. Corinne Reineke |
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