BUND Kreisgruppe Bonn

151. Änderung des FNP Meßdorfer Feld

151. Änderung des Flächennutzungsplans
„Meßdorfer Feld“


Sehr geehrte Frau Boekels-Schmidt,
sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Bonn begrüsst grundsätzlich die Sicherung von Frei- und Naherholungsflächen für die ökologische Entwicklung.

Die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sollte neben der Bestandsaufnahme und Bewertung der gängigen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Kultur, Land-schaft) folgende Aspekte abdecken:
• Komplette Bestandserfassung zu geschützten Tier- und Pflanzenarten
• Daten zur Biotopverbundplanung sowie Biotopkatasterflächen sollten erhoben bzw. be-rücksichtigt werden
• Ein Freiflächen-/Grünflächenkonzept sowie ein Konzept zur Nutzung von Brachflächen soll-te erstellt werden
• Geplante/vorhandene Schutzgebiete im FNP sollten nachrichtlich dargestellt werden


07.12.10

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corinne Reineke


Positionen
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