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Chronologie der Verpackungsverordnung

1991: Der Umweltminister der CDU/FDP-Regierung, Klaus Töpfer, erarbeitet als erste Maßnahme zur Eindämmung der Flut von Verpackungsmüll die Verpackungsverordnung. Inhalt: Alle Einwegverpackungen für Getränke werden mit einem Pflichtpfand von 0,50 DM (25 Ct) pro Verpackung belegt. Ab 1,5 l Füllvolumen werden 1,- DM (50 Ct) fällig. Ausnahme: Solange die im Jahre 1991 festgestellte Mehrwegquote von 72% nicht dauerhaft unterschritten wird, wird das Pflichtpfand ausgesetzt.

1998: Novellierung der Verordnung unter Umweltministerin Merkel, CDU. Einbezug des Milchschlauchs als den Mehrwegverpackungen gleichgestellte Einwegpackung.

1999: Für das Jahr 1997 wird erstmals eine deutliche Unterschreitung der Mehrwegquote für die Getränkesparten Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke festgestellt.

2000: Die Daten werden in einer Nachprüfung bestätigt und für 1998 wird ein weiteres Absinken der Quote festgestellt. Umweltminister Trittin, Grüne, schlägt daraufhin ein Abgabenmodell für alle Getränke-Einwegverpackungen vor. Die Verbände von Industrie (BDI) und Handel (DIHT) lehnen ab. Am 25.Oktober einigen sich jedoch die Länder-Umweltminister in einem “Kamingespräch” auf eine Pfandregelung für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen.

2001: Die Rot/Grüne Bundesregierung legt am 18. Mai einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor und berücksichtigt dabei mit der Herausnahme der Kartonverpackungen aus der Pflichtpfandregelung die Ergebnisse der Ökobilanz des Umweltbundesamtes. Am 19. Juli 2001 führt parteipolitisches Kalkül einzelner Länder trotz der Einigung vom 25.10.2000 zur Ablehnung der Verordnung im Bundesrat. Gleichzeitig werden von der Wirtschaft zahlreiche Klagen gegen die Feststellung der Mehrwegquoten erhoben, die alle, bis auf eine erstinstanzliche Entscheidung in Nordrhein-Westfalen, abgelehnt werden.

2002: Am 20. März beschließlt die Bundesregierung die Veröffentlichung der festgestellten Quoten für 1997/98. Damit tritt die Verpackungsverordnung für die oben genannten Getränke 9 Monate später zum 1. Januar 2003 in Kraft. Mehr als 150 Klagen werden dagegen eingereicht und allesamt abgelehnt. Trotzdem werden von der Wirtschaft keine Vorkehrungen zur drohenden Pfandeinführung getroffen. Die Mehrwegquote fiel 1999 auf 68,3 % und 2000 auf 63,8 %.

2003: Zum 1. Januar wird das bereits 1991 mehrheitlich beschlossene Pflichtpfand für Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke eingeführt. Das prophezeite Chaos bleibt aus. In den ersten Wochen des neuen Jahres steigt der Absatz von Getränken in Mehrwegflaschen wieder deutlich an! Jetzt haben es die Länder eilig. Schnell will man das bereits im Oktober 2000 vereinbarte Pflichtpfand für alle Getränkesparten einführen. Und wie gehtís weiter?


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