RegionalverbandNützliche InfosHaftung für UmweltschädenSeit 30. April 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft, das vorsieht, dass Umweltschäden vom Verursacher auf seine Kosten zu sanieren sind. Solche Umweltschäden können z.B. erhebliche Schädigungen geschützter Arten und Lebensräume, erhebliche Schädigungen des ökologischen oder chemischen Zustands eines Gewässers oder Bodenschädigungen, die die menschliche Gesundheit gefährden können, sein.Informationen finden Sie beim BUND-Bundesverband Hier können Sie das Umweltschadensgesetz herunterladen:
BaumpflegeIn unserer Geschäftsstelle gehen häufig Anfragen und Proteste ein, die mit dem Fällen und der Pflege von Bäumen zu tun haben:Die Angst vor den Folgen der Verkehrssicherungspflicht führt nicht selten dazu, dass gesunde Bäume unverständlicherweise gefällt werden. Baumpflegemaßnahmen werden durchgeführt, die die Standsicherheit nicht verbessern, sondern beeinträchtigen und in wenigen Jahren weitere teuere Einsätze zur Folge haben. Andererseits führen auch durchaus sinnvolle Maßnahmen, z.B. bei der Gehölzpflege an Gewässern, zu Protesten. Orientierung bieten die kostenlosen Infos zur Baumpflege unter folgender Adresse: www.baumpflege-lexikon.de/Infoblaetter.html SchutzgebieteInformationen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg stehen im Nafaweb der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). In der Randspalte "Schutzgebiete" anklicken. Unter "Kartenatlass" finden Sie dort viele Informationen über Wasser, Boden, Luft, Natur und Landschaft usw.www.nafaweb.de Rote ListenRote Listen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten stellen eine wichtige Orientierungshilfe im Artenschutz dar. Die Roten Listen für Baden-Württemberg finden Sie im Nafaweb der LUBW unter "Fachzugang" oder gleich hierWespenHeiße Sommer erkennt man in BUND-Geschäftsstellen am besten daran, dass sich die Anfragen zu Wespen häufen. Die Ökostation Freiburg hat gute Informationen dazu zusammengestellt:http://www.oekostation.de/de/tipps/wespen.htm BaubiologieHäufig bekommen wir fragen zu Baubiologie, ökologisch verträglichen Bauststoffen u.ä. gestellt. Dazu ein paar Adressen:bau kunst beck - architekturbüro für gesundes bauen Dipl. ing. FH Architekt Matthias Beck Lixstraße 10 74072 Heilbronn Tel. 07131 6428785 Fax. 07131 770260 Architekt Hermann Jäckle Rathausstraße 25 Wüstenrot Tel. 07945 2721
Nach Aufhebung des Pestizid-Beschränkungsgesetzes: Ist Spritzen wieder überall erlaubt?Baden-Württemberg hatte seit Dezember 1990 ein fortschrittliches Gesetz zur Einschränkung der Anwendung von Pestiziden. Am 30. Oktober 2003 hob der Landtag dieses Gesetz auf. Begründet wurde die Aufhebung mit verschärften Pflanzenschutz¬regelungen des Bundes, die mittlerweile in Kraft sind, und mit Vorgaben der EU.Vermutlich als Folge der Aufhebung des Gesetzes werden seit dem Jahr 2004 wieder vermehrt Böschungen, Straßenränder, öffentliche Flächen, in Einzelfällen sogar Trockenmauern mit Herbiziden behandelt. Der BUND weist darauf hin, dass diese Herbizideinsätze auch weiterhin gesetzwidrig sind. Die Aufhebung des Landesgesetzes bedeutet lediglich, dass in Privatgärten wieder mehr Pestizide eingesetzt werden dürfen – nämlich alle diejenigen, die ausdrücklich für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind. Weiterhin gilt bundesweit § 6(2) Pflanzenschutzgesetz: Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Absatz 3 nennt die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen: Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 2 genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten, nicht entgegenstehen. Dass einem Bauhofleiter der Gras-/Krautbewuchs auf einer Böschung nicht gefällt, ist sicher kein vordringlicher Zweck. Dass Abspritzen etwas schneller geht als Mähen, erfüllt die Bedingung „der angestrebte Zweck kann mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden“ sicher nicht. Das Abspritzen von Pflasterfugen erfüllt diese Bedingung ebenfalls nicht – Sedum-Arten in Pflasterfugen sind pflegefrei und verhindern das Aufkommen nicht erwünschter Pflanzen. Schließlich stehen dem Herbizid-Einsatz an nach § 24a NatSchG geschützten Biotopen wie Trockenmauern oder Hecken mit Sicherheit öffentliche Interessen, z.B. der ausdrücklich erwähnte Schutz von Tier- und Pflanzenarten, entgegen. Also: Die Aufhebung des Landesgesetzes zur Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erleichtert den Pestizideinsatz in Gärten, auf öffentlichen Flächen ist er weiterhin verboten! Hier können Sie diesen Kommentar als word-Datei herunterladen:
Heizen mit HolzSie haben mehr von Ihrem Brennholz, wenn es gut trocken ist. Sie erhalten dann mehr Wärme, sparen bei den Kaminfegergebühren und belasten Ihre Nachbarn weniger mit Abgasen.Trocken wird bzw. bleibt Holz, wenn es richtig gelagert ist: besonnt gut gelüftet vor Regen geschützt auf einem mindestens 20 cm über dem Boden angebrachten Rost von Wänden etwa 10 cm entfernt mit einem Spalt von etwa 5 cm Breite zwischen jedem Stapel Die Abstände zum Boden und den Wänden sowie zwischen den Stapeln gewährleisten, dass die Luft, die sich zwischen dem Holz befindet, abfließt, wenn sie sich abkühlt (z.B. abends). Dies ist notwendig, weil bei Abkühlung die relative Luftfeuchtigkeit steigt. Kann die jetzt relativ feuchtere Luft nicht abfließen, steigt auch die Feuchtigkeit des Holzes, es wird klamm. Der Heizwert Ihres Holzes sinkt, Holzwurmbefall und Ärger mit den Nachbarn ist programmiert. Literatur zum Thema: Heizen mit Holz.- ISBN 3-922 964-44-3 Weinbergäuschen - Wertvoller Lebensraum oder störende Kleinbauten?Weinberghäuschen steigern den Wert eines Grundstücks auch für die Natur. Meist ist ein schmaler Streifen um das Häuschen durch den Dachvorsprung vor Regen geschützt. Dort legt der Ameisenlöwe (Euroleon nostras) nicht selten seine Trichterfallen an.Besteht das Fundament aus trocken vermauerten Natursteinen, wird es regelmäßig von Eidechsen besiedelt. Im Kern des württembergischen Weinbaugebiets von der Mauereidechse, in den Randbereichen von der Zauneidechse. Im Häuschen überwintern Insekten wie Florfliege und Pfauenauge. Im Sommer brütet in vielen Häuschen der Hausrotschwanz. Eine kleine Öffnung im oberen Bereich und ein Brett als Grundlage für sein Nest reicht ihm. Meisen sind dagegen anspruchsvoller. Sie bauen ihr Nest nur in eine Höhle. Bewährt hat es sich, den Nistkasten für Meisen innen anzubringen; für die Vögel durch ein Loch in der Wand des Häuschens zugänglich. Vom Kaiserstuhl kommt die Kunde, dass auch der Wiedehopf gerne in Weinberghäuschen brütet. Bewährt haben sich dort Nisthilfen mit den Maßen Länge: 50 cm Höhe: 40 cm Breite: 30 cm Durchmesser des Lochs: 6,5 cm Anbringung des Lochs: Links oder rechts oben. Die Rückseite abschraubbar. Der Nistkasten wird bevorzugt unter der Sitzbank innen angebracht mit direktem Zugang durch ein Loch in der Wand des Häuschens. Die tiefe Anbringung des Fluglochs hat den Vorteil, dass Stare den Nistkasten immer links liegen lassen, Meisen meist. Der Konkurrenzdruck von Seiten der Meisen um die Nisthilfe ist zusätzlich erheblich gesenkt, wenn im Häuschen Nisthilfen für Meisen, evtl. für verschiedene Arten, angebracht sind. Der Wiedehopf ist bei uns sehr selten geworden. Nachdem der Kaiserstuhl für den Wiederhopf ausgebucht ist, können wir hoffen, dass dieser Vogel wieder in unsere Gegend gelangt. Findet er bei uns Nistgelegenheiten, besteht die Chance, dass er wieder kommt (Ein Brutvorkommen wurde bereits in Streuobstwiesen am Abhang des Schwäbischen Walds zur Hohenloher Ebene beobachtet). Diese Möglichkeit sollten wir ihm bieten. Da der Wiedehopf Insekten frisst, wird er auch von Weingärtnern/Winzern gerne als Gast im Weinberg gesehen. |
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