Regionalverband

Haftung bei Umweltschäden

Seit 30. April 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft, das vorsieht, dass Umweltschäden vom Verursacher auf seine Kosten zu sanieren sind. Solche Umweltschäden können z.B. erhebliche Schädigungen geschützter Arten und Lebensräume, erhebliche Schädigungen des ökologischen oder chemischen Zustands eines Gewässers oder Bodenschädigungen, die die menschliche Gesundheit gefährden können, sein.

Informationen finden Sie beim
BUND-Bundesverband

Hier können Sie das Umweltschadensgesetz herunterladen:


Download     Umweltschadensgesetz

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