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Regionalverband
Wasser
Wasserrechtliche Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren werden für die Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken oder für die Anlage, Änderung oder Aufhebung von Wasserschutzgebieten durchgeführt.
Der BUND setzt sich für die Renaturierung verbauter Bäche und Flüsse und für einen flächendeckenden, dezentralen, naturnahen Hochwasserschutz mit Schwerpunkt auf dem Schutz von Retentionsräumen ein. Der flächendeckende Schutz der Grundwasservorkommen ist ein weiteres Anliegen des BUND.
Dass Rückhaltebecken heute in der Regel ökologisch durchlässig gebaut werden darf der BUND ebenso als Erfolg verbuchen wie die Anlage von Umgehungsgerinnen an Wehren.
Hier finden Sie einige Stellungnahmen des BUND zu wasserrechtlichen Verfahren:
Zum RHB Neunkirchen im Wachbachtal hat die Naturschutzgruppe Taubergrund eine eine Power-Point-Präsentation erstellt. Sie ist zu dick zum Herunterladen. Hier können Sie sie per e-mail bestellen:
Bestellung ppt RHB Wachbachtel
Beteiligung des BUND an Wasserrechtsverfahren
Gelegentlich herrscht Unklarheit, an welchen wasserrechtlichen Verfahren der BUND beteiligt werden muss. Die wesentlichen Regelungen stammen aus dem Erlass des damaligen Landwirtschafts- und Umweltministers Dr. h.c. Gerhard Weiser vom 24.05.1984:
- Bei wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren erhält der BUND die erforderlichen Unterlagen zugesandt und wird zu den Erörterungsterminen eingeladen
- Bei wasserrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnissen und Bewilligungen wird der BUND beteiligt, soweit durch Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beeinträchtigt werden kann.
Dieser Erlass wurde durch Umweltminister Schäfer am 16. Januar 1996 bestätigt.
Die entsprechenden Dokumente können Sie hier herunterladen:
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