RegionalverbandStellungnahmenDer BUND ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 60 BNatSchG bzw. § 67 NatSchG. Damit ist das Recht verbunden, bei Planungen mitzuwirken, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden sind.BUND-Stellungnahmen zu verschiedenen Gebieten können Sie unter den Sachgebieten "Straßenbau", "Wasser", "Baugebiete", "Flurbereinigung" und "Sonstiges" herunterladen.
BUND-Geschäftsführer G. May-Stürmer: "So nicht!" |
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