Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände
zur Planfeststellung für den Bau einer
Ortskernumfahrung Elzach der B 294
und zu deren landschaftspflegerischen Maßnahmen
ausgearbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
2001-01-04
I. Die zu diesem Straßenbauvorhaben vorgelegte gründliche und kompetente UVS sehen wir als vorbildlich an und begrüßen sie ausdrücklich.
Mit einer Verkehrsentlastung von mindestens 60 % in der Stadt mit entsprechenden Emissionsverringerungen innerorts und der Entschärfung der gefahrenträchtigen Verkehrsführung an der Engstelle in Elzach ist der Bau dieser Ortskernumfahrung begründet.
Wir begrüßen, dass der Vorschlag der BUND-Ortsgruppe Elzach von 1993 inzwischen aufgegriffen wurde, nur die Ortskernumfahrung zu realisieren. Wir freuen uns, dass sich das Umwelt- und Verkehrsministerium unsere Argumentation wegen der "dabei notwendigen starken Eingriffe in Natur und Landschaft" in seiner Pressemitteilung vom Dezember 1997 zu eigen gemacht hat und den südlichen Teil der Umfahrung ebenfalls ablehnt (s. Badische Zeitung vom 23. 12. 1997). Wir schließen uns dem Ministerium an und wiederholen unsere Forderung , die Realisierung jenes Abschnitts endgültig aufzugeben.
Die Autoren der UVS lehnen aber auch die vorliegende Ortskernumfahrung ab und argumentieren: Das Untersuchungsgebiet erweise sich "als von regionaler Bedeutung für die Belange des Arten- und Biotopschutzes". "Die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße 294 in Elzach ist somit aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes nicht vertretbar und auch nicht ausgleichbar" (Zitate aus den tierökologischen Untersuchungen im Anhang der UVS auf S. 39).
II. Zu Feststellungen im Erläuterungsbericht sind aus unserer Sicht kritische Bemerkungen zu machen:
1. Induzierung neuen Verkehrs
Der Erläuterungsbericht selbst bezweifelt die Aussage der Gutachter Beller Consult, dass durch neue Straßen "die Erhöhung durch induzierten Verkehr höchstens im Bereich der allgemeinen Verkehrszunahme von wenigen Jahren liegt und somit de facto kaum nachweisbar" sei (S. 8), indem er darauf hinweist, dass sich Beller Consult selbst widerspricht mit der Prognose, dass der LKW-Verkehr durch den Neubau von 9 auf 12 % mehr als der insgesamt zu erwartende Verkehr erhöhen wird.
Überhaupt nicht berücksichtigt wird bei der Argumentation der Firma, dass mit jeglichem Straßenbau durch die schnellere und bequemere Erreichbarkeit von Zielen der Zeitaufwand für Fahrten geringer wird. Damit werden jeweils neue und entferntere Ziele attraktiv. Sie werden dann auch angesteuert. Dies führt zu Verkehrszunahmen. Somit bleibt die Aussage richtig, dass neue Straßen mehr Verkehr induzieren.
2. Belastungen
Der Bericht meint, dass für die Anlieger der neuen Straße keine vermeidbare Belastungen entstehen, die die "geltenden Konventionen und Normen" überschreiten (S. 16 unten). Demgegenüber zeigt die UVS (S. 69/70), dass z.B. die für Lärmemissionen geltende Norm DIN 18005 am Ende der Neubaustrecke bei den Wellishöfen um mehr als 10 dB(A), in Bahnhof- und Elzstraße um mehr als 5 dB(A) sowie beim Wohngebäude der Gärtnerei am Blumenweg, der Wohnsiedlung am Tennisplatz und auch bei der Neurologischen Klinik bis zu 5 dB(A) überschritten wird (S. 69/70). Damit ist zwar nicht die Vorgabe der BImSchV, dennoch an mehreren Stellen eine geltende Norm verletzt.
III. Trotz der ablehnenden Stellungnahme in der UVS will der LNV der Maßnahme nicht grundsätzlich widersprechen, da sie doch eine erhebliche Verbesserung für die Wohn- und Lebensqualität in Elzach mit sich bringen wird.
IV. Wir fordern jedoch, dass folgende Überlegungen gründlich geprüft und soweit wie möglich umgesetzt werden:
a) Wir schlagen dazu vor, die sehr feuchte Wiese zwischen Recyclinghof und Yachbach aufzuwerten. Durch lange jährlich zweimalige Düngung mit Gülle hat sie wesentlich an Wert verloren. In ihr liegen jedoch kleine Quellen, die für sich schon § 24 a - Biotope darstellen. Eine Verbesserung dieser Fläche wäre nicht nur aus Sicht des Tier- und Pflanzenschutzes, sondern auch im Hinblick auf Wasserhaushalt und die Erholungsqualität (die durch die Straße im Fremdenverkehrsort Elzach auch erheblich beeinträchtigt wird - siehe UVS) sinnvoll. Dieses Feuchtgebiet ist durch die Pläne der Stadt, es mit dem Aushub der Straße aufzufüllen (Gemeinderatsbeschluss vom 12. 12. 2000, den FNP entsprechend zu erweitern), eigentlich schon aufgegeben. Dies muss jedoch den Protest seitens des Naturschutzes hervorrufen. Auf diesen Flächen sollte Düngung unterbleiben und sie sollten durch weitere Maßnahmen wieder aufgewertet werden. Sie könnten somit einen Teil des Verlusts von Feuchtgebieten im Bereich der Straßentrasse übernehmen. Die als Kompensationsflächen vorgesehenen Areale (in den Unterlagen bezeichnet mit E 5, 6, 7 bei der Neunlindenkapelle und E 9 am Sauberg) sind nicht akut gefährdet. Wenn eines davon entfiele, wäre der Verlust nicht so groß. Die Stadt könnte es dann für andere Vorhaben, die bestimmt früher oder später kommen, einsetzen.
b) Des weiteren sollte untersucht werden, ob das Bächlein, das östlich des Gewannes und Wohngebiets Finkenacker Richtung Friedhof (bei der Leichenhalle) fließt, im höeher gelegenen Bereich verbessert werden und entfallene Funktionen übernehmen könnte. Es wäre sehr nahe an dem Lebensraum, der zerstört werden wird.
c) Dies gilt auch für ein Wiesenbächlein, das gegen Ende der neuen Trassenführung vom Sterrenhof herunterkommt. Auch dieses Gewässer und seine Umgebung könnten so aufgewertet werden, dass sie verlorengehende Funktionen übernehmen können.
d) In den tierökologischen Untersuchungen (Anhang der UVS) wird an mehreren Stellen (u.a. Kapitel 4.2.3 Lebensraumverbund) ein "durch anthropogenen Einfluss entstandenes Kleingewässer" (S. 13) erwähnt, in dem eine Erdkröte abzulaichen versuchte. Das Gewässer eignet sich jedoch nicht als Laichplatz, ein anderes ist aber im gesamten, für Amphibien durchaus attraktiven Gebiet, nicht vorhanden. Wir schlagen vor, diesen Tümpel als Laichgewässer für Amphibien auszugestalten und damit aufzuwerten.
V. Zuletzt erlauben wir uns noch ein Wort in eigener Sache:
Wir Mitarbeiter des LNV arbeiten überwiegend ehrenamtlich. Die Auseinandersetzung mit den Vorlagen erfordert deren intensives Studium sowie Kontakte mit Fachleuten und Abstimmungen zwischen den Verbänden. Das ist neben den beruflichen Belastungen her in 4 Wochen oft nicht zu schaffen. Es wäre für uns hilfreich, wenn entsprechende Zeit, z.B. der Zeitraum der Offenlage, zur Verfügung stünde. Im vorliegenden Falle haben wir die Unterlagen nach Ende der Offenlegungsfrist erhalten. Es würde keine Zeitverzögerung eintreten, wenn sie uns zugleich mit der Offenlegung zugingen. Bei Trägern öffentlicher Belange, deren hauptamtliche Mitarbeiter die Stellungnahmen erarbeiten, mag die Situation anders sein.