Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände

zur Planfeststellung für den Bau einer

Ortskernumfahrung Elzach der B 294

und zu deren landschaftspflegerischen Maßnahmen

ausgearbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2001-01-04


I. Die zu diesem Straßenbauvorhaben vorgelegte gründliche und kompetente UVS sehen wir als vorbildlich an und begrüßen sie ausdrücklich.

Mit einer Verkehrsentlastung von mindestens 60 % in der Stadt mit entsprechenden Emissionsverringerungen innerorts und der Entschärfung der gefahrenträchtigen Verkehrsführung an der Engstelle in Elzach ist der Bau dieser Ortskernumfahrung begründet.

Wir begrüßen, dass der Vorschlag der BUND-Ortsgruppe Elzach von 1993 inzwischen aufgegriffen wurde, nur die Ortskernumfahrung zu realisieren. Wir freuen uns, dass sich das Umwelt- und Verkehrsministerium unsere Argumentation wegen der "dabei notwendigen starken Eingriffe in Natur und Landschaft" in seiner Pressemitteilung vom Dezember 1997 zu eigen gemacht hat und den südlichen Teil der Umfahrung ebenfalls ablehnt (s. Badische Zeitung vom 23. 12. 1997). Wir schließen uns dem Ministerium an und wiederholen unsere Forderung , die Realisierung jenes Abschnitts endgültig aufzugeben.

Die Autoren der UVS lehnen aber auch die vorliegende Ortskernumfahrung ab und argumentieren: Das Untersuchungsgebiet erweise sich "als von regionaler Bedeutung für die Belange des Arten- und Biotopschutzes". "Die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße 294 in Elzach ist somit aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes nicht vertretbar und auch nicht ausgleichbar" (Zitate aus den tierökologischen Untersuchungen im Anhang der UVS auf S. 39).

II. Zu Feststellungen im Erläuterungsbericht sind aus unserer Sicht kritische Bemerkungen zu machen:

III. Trotz der ablehnenden Stellungnahme in der UVS will der LNV der Maßnahme nicht grundsätzlich widersprechen, da sie doch eine erhebliche Verbesserung für die Wohn- und Lebensqualität in Elzach mit sich bringen wird.

IV. Wir fordern jedoch, dass folgende Überlegungen gründlich geprüft und soweit wie möglich umgesetzt werden:

V. Zuletzt erlauben wir uns noch ein Wort in eigener Sache:

Wir Mitarbeiter des LNV arbeiten überwiegend ehrenamtlich. Die Auseinandersetzung mit den Vorlagen erfordert deren intensives Studium sowie Kontakte mit Fachleuten und Abstimmungen zwischen den Verbänden. Das ist neben den beruflichen Belastungen her in 4 Wochen oft nicht zu schaffen. Es wäre für uns hilfreich, wenn entsprechende Zeit, z.B. der Zeitraum der Offenlage, zur Verfügung stünde. Im vorliegenden Falle haben wir die Unterlagen nach Ende der Offenlegungsfrist erhalten. Es würde keine Zeitverzögerung eintreten, wenn sie uns zugleich mit der Offenlegung zugingen. Bei Trägern öffentlicher Belange, deren hauptamtliche Mitarbeiter die Stellungnahmen erarbeiten, mag die Situation anders sein.