Gemeinsame Stellungnahme aller nach §67 LNatSchG anerkannten Verbände zur

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2007-03-25


Wir müssen dem vorgelegten Flächennutzungsplan-Änderungsvorhaben aus mehreren Gründen widersprechen:

1. Bedarf

Es gibt in Herbolzheim zahlreiche Alternativmöglichkeiten, die dem gewünschten Zweck dienen könnten. Da solche nicht aufgeführt sind, geschweige denn dargelegt wurde, warum sie möglicherweise nicht verwertbar sind, muss das Vorhaben an der Birkenwaldstraße als unbegründet zurückgewiesen werden.

2. Folgewirkung

Wir haben bei der Aufstellung des FNPs der Erweiterung des Sportflächenareals nach Norden widersprochen. Bei Wegfall der Planfläche müsste künftiger Bedarf für eine sportliche Nutzung also zwangsläufig in den dort zu schonenden Bereich eindringen, was wir so lange wie möglich verzögert wissen wollen.

3. Austauschfläche

Die Ausweisung einer zur Zeit nicht genutzten Gewerbefläche an der Bahnlinie zum Ausgleich der Flächenbilanz muss als Fehlgriff gewertet werden, da diese Ersatzfläche mit größter Wahrscheinlichkeit infolge der derzeit laufenden Planfeststellung für den Ausbau der Rheintalbahn einer anderen Nutzung zugeführt werden wird.