Gemeinsame Stellungnahme aller nach §67 LNatSchG anerkannten Verbände zum
Antrag des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim
auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan
zur Erichtung eines Museums durch den Verein der Bulldog- und Schlepperfreunde
im Regionalen Grünzug auf Gemarkung Oberhausen (Flurstück 645)
der Gemeinde Rheinhausen
erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
2008-09-10
Bei der Bewertung dieses Vorhabens sind unserer Ansicht nach folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
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Wie kommt es, dass das vorgesehene Grundstück derzeit in einem so desolaten Zustand ist, der seiner Zugehörigkeit zu einem Regionalen Grünzug nicht gerecht wird? Offensichtlich wurden hier in der Vergangenheit nicht zulässige Eingriffe durchgeführt. Es ist deshalb vorab zu klären, ob dafür nicht noch Ausgleich zu leisten ist.
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Was ist die Motivation der Bulldog- und Schlepperfreunde, sich bei diesem Projekt federführend zu engangieren? Dass ihr Verein beim Aufbau Hand anlegen und Anschauungsobjekte ausstellen möchte, ist lobenswert. Aber sollte das nicht unter einer anderen Leitung stattfinden? Die Nutzung der geplanten Scheune durch den Verein ist doch nur ein Teilaspekt des Projektes. Deshalb sollte die Nutzung des Museums für Vereinszwecke klar definiert werden, indem u.a. "emissionsträchtige Events" (Lärm, Abgase etc.) auszuschliessen sind. Feste, wie zuletzt wieder eines Ende August stattfand, haben in diesem Bereich nichts verloren!
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Wir schlagen deshalb vor, dass zunächst klar festgelegt wird, wer bei der Gestaltung des Museumsbetriebes mitreden und mitentscheiden darf. Verein und Gemeindeverwaltung sollten auf keinen Fall allein bestimmen können. Vielmehr sollte das einem Gremium unter der Leitung der Naturschutzverwaltung mit Beteiligung der Gemeinde, des Vereins und lokal aktiver Naturschutzverbände obliegen.