Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände zum

Bebauungsplan "Dorfmatten", Herbolzheim-Broggingen

(Az 621.41/en-sch)

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-04-20


Zum Beginn der Realisierung des Bebauungsplanes:

Was für einen Sinn macht es, zu einem Plan gehört zu werden, wenn seine Realisierung bereits in Angriff genommen wurde? - Obwohl bekannt ist, dass im vorgesehenen Baugebiet ein ökologisch wertvoller Baumbestand vorhanden ist, wurden bereits jetzt - im Zusammenhang mit dem noch nicht genehmigten, aber begonnenen Radwegbau - Bäume gefällt. Selbst nach tatkräftigem Einsatz eines Mitgliedes der BUND-Ortsgruppe Herbolzheim wurde ein allen Beteiligten bekannter Birnbaum gefällt, dessen Erhaltung vorher mündlich versprochen (Herren Babik, Langensteiener) worden war.

Frühere Vorfälle dieser Art führten zur Gründung eines Umweltausschusses, der inzwischen zwar etabliert ist, aber nicht einberufen wird!

Zur Anlage 2 - Bebauungsvorschriften

Sämtliche Vorgaben zur Grünordnung (1.9) wie Pflanzgebote und Dachbegrünungen werden uneingeschränkt begrüßt (Erfolgskontrolle?). Auch die zum Bodenschutz (3.1) und zur Wasserwirtschaft (3.2) ausgesprochenen Empfehlungen werden begrüßt.

Zur Anlage 3 - Begründung

Im Abschnitt Grünordnung befindet sich in der Beschreibung der Bestandssituation (2.4.1) der Hinweis, dass die vorhandenen Obstbäume "überaltert" seien, und die lapidare Bemerkung, dass wohl "weitere Bäume noch entfernt werden". Hier möchten wir darauf hinweisen, dass infolge Alters der Ertrag eines Obstbaumes natürlich nachlassen kann, dass aber sein ökologischer Wert gleichzeitig zunehmen und auf keinen Fall durch eine Ersatzpflanzung (einer reinen Zierpflanze womöglich) kompensiert werden kann. Darauf sollten die Besitzer aufmerksam gemacht werden.

Im Rahmen der Kompensationsrechnung (2.4.2) wird einerseits angedeutet, man könne hierzu auf das Ökokonto zurückgreifen, andererseits wird die Kalkulation für die Neuanlage einer Obstbaumwiese vorgelegt. Zur Beurteilung des Ausgleichsansatzes wäre unbedingt erforderlich,

Die Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage (2.5) wird im Hinblick auf die CO2-Neutralität ihres Betriebs als zukunftsweisende Entscheidung begrüßt. Wir möchten anregen, solche Maßnahmen auf dem Ökokonto verbuchen zu lassen (mit degressiver Tendenz analog den im EEG festgelegten Vergütungssätzen für regenerativ erzeugten Strom).