Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Neuaufstellung

des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes

der Verwaltungsgemeinschaft Kenzingen-Herbolzheim

ausgearbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-02-13


A. Grundsätzliche Kritik an der angesetzten Flächenverbrauchsrate

B. Anmerkungen zu einzelnen Gliederungspunkten des FNP-Entwurfs

2.1.0 Gemeindegebiet Kenzingen

· Ca.2,5 ha Holzlagerfläche der Fa. Toussaint böten im Fall einer Betriebsverlagerung ins Industriegebiet eine hervorragende zentrumsnahe Wohnbaufläche.

· Das neuerdings wieder in Planung befindliche Gebiet Ladhof (Badenia-Brache) mit ca. 1 ha, ist entweder als innerstädtische siedlungsfreie Insel oder als W-Fläche im FNP aufzunehmen.

· Das ca. 6 ha große Industriegebiet "Haide" wird im vorliegenden Plan ohne Flächenlabel und unbilanziert ignoriert; bei kleinsten Nachträgen (z.B. K 20 mit 0,08 ha) ist dieser Vorgang nicht nachvollziehbar.

· Noch mehr als bei Herbolzheim kündigt sich das baldige Ende des Kenzinger Entwicklungsspielraums an Grünzügen und politischen Grenzen an.

2.1.1 Kernstadt

2.2.0 Gemeindegebiet Herbolzheim

· Es bestehen grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Beurteilung des FNP; die Kartierung ist unvollständig. In der Kartierung tauchen mehrere Objekte nicht auf, z.B. DB Umspannstation.

· Die Flächenangaben zwischen der Auflistung der ausgewiesenen Flächen S. 94 ff. und der Auflistung in der landschaftsökologischen Bewertung divergieren! Dies bedarf einer Erläuterung.

· Verschiedene Ausgleichsmaßnahmen tauchen bei mehreren Flächen auf (z.B. Pflanzung einer Baumreihe nördlich der L111 bei H1, H2 und H6), dies bedarf ebenfalls einer Erläuterung.

· Wie sollen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen, die auch Privatflächen betreffen, umgesetzt werden (Setzen von Bäumen, Biotopvernetzung im Bleichheimer und Wagenstadter Ried)?

· Besteht am Standort der früheren Fa."Breisgau-Keramik" kein Altlastverdacht mehr ?

· Landschaftsschutzgebiet "Lehrte" südlich an "Hüttenbühl" anschließen

· Eine Fuß- oder Radwegverbindung Entennest-Mariasand ist neu zu diskutieren bzw. im FNP zu dokumentieren.

2.3 Gemeindegebiet Rheinhausen

· Innerhalb des Ortskerns von Oberhausen bestehen vier unbebaute Inseln von ca. 6 ha. Vor Ortsrandflächen sind zuallererst innerorts Planungsaktivitäten angebracht.

· Das Gewerbegebiet "Mühlewald" im OT Niederhausen ist nur zu einem kleinen Teil bebaut (Brüderle); ca. 1,5 ha G-Fläche fehlen somit in der Bilanz auf Seite 113 und wären dort mit dem anerkannten Flächenbedarf von 5 ha gegenzurechnen.

· Es ist zu prüfen, ob die baulichen Anlagen des "Seehof" zur Ausweisung einer Defakto-G-Fläche führen müssen.

· Die Ausweisung des W-Gebietes R 3 als "vorhanden" trifft nicht zu, da es allenfalls zur Hälfte bebaut ist; Teile dieser Fläche wären noch unter der Rubrik "unbebaut" in Ansatz zu bringen

2.4 Gemeindegebiet Weisweil

· Als Gemeinde mit Eigenentwicklung stehen Weisweil 5 ha Gewerbeflächenneuausweisung zu. Vor diesem Hintergrund erscheint die seinerzeitige Ausweisung des 10 ha-großen G-Gebietes "Innerer Heuweg" nicht nachvollziehbar. Hiervon sind noch keine 50 % bebaut.

· Die Überschreitung der Ausweisung von W-Flächen um 70 % auf 8,85 ha muß angesichts der unzulässig extrapolierten Wohnungsbedarfszahlen eines Imigrationsjahrzehnts als unrealistisch angesehen werden.