Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zur

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-02-20


Wie den Planern bekannt ist, bestehen von seiten des Naturschutzes keine prinzipiellen Vorbehalte gegen die Errichtung eines Golfplatzes bei Tutschfelden. Deshalb gibt es auch keine Einwände gegen die Festlegung der entsprechenden Fläche im Flächennutzungsplan (FNP).

Voraussetzung für die Zustimmung zur eigentlichen Planung ist aber, dass sich der Eingriff naturverträglich darstellt und keine Verschlechterung des vorherigen Zustandes eintritt. Da sich die Initiatoren diese Nebenbedingung selbst auf die Fahnen geschrieben haben (vgl. Badische Zeitung vom 31.1.03: "Golfen im Einklang mit der Natur"), erwarten wir größte Aufgeschlossenheit gegenüber unserer Kritik und unseren Anregungen.

Zu 4.0:

Was die besonders geschützten Biotope angeht, sollten diese wertvollen und empfindlichen Bereiche möglichst wenig tangiert werden.

Zu 5.1:

Bei der Verkehrsanbindung sollte ein Passus eingefügt werden, der vorschreibt, dass eine Zufahrt "über den Berg" (von Herbolzheim über die Jung-Kinzig, vom Schwimmbad und vom Kahlenberg her) zu unterbinden ist.

Bei der eventuellen Verwendung von Schutznetzen ist die Gefährdung von Vögeln auszuschliessen.

Zu 5.2:

Ein Punkt, dem wir widersprechen müssen, ist die geplante Versorgung einer Beregnungsanlage mit Wasser aus einem Tiefbrunnen. Hiermit würde ein Eingriff stattfinden, den wir nicht tolerieren können, Eine solche Maßnahme würde auch direkt dem Planungsziel einer ökologischen Aufwertung des Gesamtgebietes zuwider laufen.

Unseres Erachtens ist die Grundwasserentnahme durchaus vermeidbar, denn die von Architekt Schreiner anderweitig bekannt gewordene Bedarfsrechnung (bis zu 100.000 m3 p.a.) ist für uns nicht nachvollziehbar. Und bei deutlich geringerem Bedarf sollte der Verzicht auf eine Grundwasserentnahme sehr wohl praktikal sein.

Was die Schmutzwasserentsorgung angeht, möchten wir vorschlagen, in dieser dafür prädestinierten Umgebung eine Pflanzenkläranlage vorzusehen und auf die 800 m lange Anbindung ans Kanalnetz zu verzichten.

Pflanzenkläranlage und Vorhaltebecken für die Beregnung könnten möglicherweise eine hervorragende Symbiose eingehen.

Zu 6.0:

Die aufgeführten landwirtschaftlichen Ersatzflächen sollten parzellengenau dargestellt werden, um beurteilen zu können, wie deren Umwidmung sich auf den Naturhaushalt auswirken würde.

Zu 7.0:

Das Clubhaus sollte als Nullenergiehaus konzipiert und errichtet werden.

Zu 8.0

Bei der Vorgabe, die "vorhandene landschaftliche Situation insbesondere die Terrassen im Osten und Norden zu berücksichtigen", könnte man auf die Idee kommen, dies gelte nicht für den noch nicht flurbereinigten und damit auch weniger anthropogen beeinflussten nord-westlichen Teil des Standortbereichs. Diesem möglichen Missverständnis sollte die weitere Planung nicht erliegen.