Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2004-03-21


Zu den umfangreichen Unterlagen, die größtenteils einen sehr guten Eindruck vermitteln, möchten wir folgende Anmerkungen machen:

Riedgraben
Es fällt auf, dass ein Gewässerschutzstreifen entlang des Riedgrabens zwar nach wie vor ausgewiesen wird, dass aber auf dessen Aufwertung neuerdings verzichtet wird (Abschnitt 6.3 der Begründung: Planungskonzept und Flächennutzung).

Pflanzenkläranlage
Es ist begrüßenswert, wenn der Bau einer Pflanzenkläranlage nun doch in die Überlegungen beim Bau des Clubhauses einfließen soll (Abschnitt 7.2 der Begründung: Ver- und Entsorgung).

Untersuchungen zu Vegatation und Fauna
Dieser Teil der Planunterlagen enthält u.a. grundlegende Regeln, die von den Golfplatzbetreibern künftig hoffentlich besser beachtet werden wie von den bisher verantwortlichen Personen der Gemeindeverwaltung, beispielsweise dass man nicht alle Wegränder zum gleichen Zeitpunkt mähen sollte.

Klargestellt wird hier auch, dass es irreführend ist zu behaupten, wie man oft hört, Landwirtschaft sei angewandter Naturschutz, indem darauf hingewiesen wird, dass von intensiv genutzten Reb- und Ackerflächen eine belastende Wirkung auf angrenzende Begleitstrukturen ausgeht.

Ausgleichsmaßnahmen
Bei diesem Thema (Kapitel 8 der Untersuchungen zu Vegatation und Fauna) wird eingräumt, dass gewisse Eingriffe in der Ausgleichsbilanz unberücksichtigt geblieben seien:

Wir vermissen zudem einen Ausgleich für die bereits neu gebaute Zufahrtstraße! Wie der Autor trotzdem zu der Aussage kommen kann, dass der Eingriff innerhalb des Planungsgebietes ausgeglichen werden kann, bleibt deshalb unverständlich. Wir erwarten hierzu weitere Festlegungen.