Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2004-12-11


Grünzäsur Nr.33 RVSO 1995:

Da dieser Bereich bereits durch die L 173 neu stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, sind weitere Flächeninanspruchnahmen und –versiegelungen mit Auswirkungen auf die Grundwasserbewegung durch Bodenverdichtung und Verblockungen nicht hinnehmbar. Durch den Bau von Brückenfundamenten und die Verdichtung des Straßenunterbaues ist davon auszugehen,dass der Grundwasserabfluss beeinträchtigt wird. Der Bau dieser Verbindungsstraße stellt einen nicht zulässigen Eingriff in diese Grünzäsur dar. Eine Zustimmung ist daher nicht möglich.

Biotope nach § 24a NatSchG:

Die geplante Trasse mit Brückenbauwerk wird auf der Nordseite der Wildgutach über den befestigten Wehrbereich (Ufermauer) geführt, eine Auswirkung auf das am Ende der Ufervermauerung beginnende §24a Biotop ist nicht auszuschließen. (Bilder I,II,III,IV.Kartenausschnitt A1) Auf der Südseite (Gutach) würde das Brückenbauwerk bereits im 24a Biotop gebaut werden, alter eingewachsener Uferbewuchs (Erlen, Eschen, Weiden...) müsste einschließlich eines Sicherheitsabstandes zur Brücke entfernt werden. Dies stellt einen Eingriff in ein nach § 24a NatSchG geschütztes Biotop dar und muss daher abgelehnt werden.

Überschwemmungsgebiet:

Dieses von der Gewässerdirektion Südl. Oberrhein/Hochrhein Offenburg fachtechnisch abgegrenzte aber noch nicht rechtskräftig festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt im Planungsbereich der Straße nördlich der Wildgutach. Nach Rücksprache mit der GWD Offenburg stellt sich die Rechtslage wie folgt dar: Die abgegrenzte Überschwemmungsfläche stellt die entgültige Lage der Fläche dar, eine Offenlage der Festlegung erfolgt nicht mehr. Die Festlegung geht mit der Erstellung der offiziellen Karten automatisch in den rechtskräftigen Zustand über .

Für Straßen in einem Überschwemmungsgebiet gelten andere als in ungefährdeten Bereichen. Es ist daher davon auszugehen, dass aus Sicherheitsgründen ein erhöhter Bauaufwand nötig ist, der zu einem noch stärkeren Eingriff in die dortige Natur und Landschaft führt und als Folge zu höheren Baukosten (z.B. Straßenführung auf einem Damm – vergrößerte Fundamente). Dadurch würde der Zerschneidungseffekt noch einmal verstärkt werden und die gewässerbegleitende Durchwanderbarkeit erheblich einschränken (Luftbild A2).
Die GWD wird sich eine eigene Entscheidung vorbehalten.
Welchen Einfluss dieses Bauvorhaben auf die Renaturierungspläne der GWD an der Wildgutach hat, wird die GWD sicher in einer eigenen Stellungnahme darlegen.

FFH-Gebiet 7914-341 Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach
(Nachmeldung Flusslauf und Uferbereich im Untersuchungsgebiet, jew. 10m Uferzone):

Hier sollte unseres Erachtens eine Erheblichkeitseinschätzung durchgeführt werden. Für die im Anhang aufgeführten, streng geschützten Fledermausarten, wie Wasserfledermaus und großes Mausohr, muss davon ausgegangen werden, dass sie durch die Bautätigkeit und später durch den Straßenverkehr zeitweise, möglicherweise auch dauerhaft vertrieben werden. Dies gilt auch für weitere geschützte Arten und nach Rote Liste BW/D gefährdete bzw. stark gefährdete Tierarten wie Eisvogel, Wasseramsel und Weidenmeise; ihr Schutz muss dringend gewährleistet werden. (Es sollte hier die ganze Vogelfauna erfasst werden.)

 

Für den jetzt noch ziemlich ruhigen Bereich „Staubfreier Weg“ und Zufahrt zu den dortigen Wohnhäusern müsste mit einer starken Zunahme der Lärmbelastung und der Schadstoffbelastung durch Autoabgase gerechnet werden, die neue Ortsumfahrung L 173 wird diese Zone im Abschnitt der sehr gewässernahen Trasse bereits vorbelasten. Diese von Spaziergängern ,Wanderern (offizieller Wanderweg des Schwarzwaldvereins) und Radfahrern vielgenutzte und wegen seiner Verkehrsferne geschätzte Weg würde teilweise verschwinden, die Landschaft würde sich dort durch ein fast 9m breites Straßenbauwerk erheblich verändern, die Auswirkungen der gesamten Baumaßnahme in zeitlicher und räumlicher Entfernung sind kaum abschätzbar.

Eine große Zahl von Bürgen der Gemeinde hat sich gegen das geplante Straßenbauprojekt ausgesprochen und dies mit einer Unterschriftenliste dokumentiert. (Ihre Stellungnahme liegt uns vor.) Diese Bürger weisen auf dringendere und wichtigere Aufgaben in der Gemeinde hin, auch die Folgekosten der geplanten Straße seien nicht genügend berücksichtigt.

Wegen der zu erwartenden Auswirkung des umfassenden Eingriffs kann eine Zustimmung nicht erfolgen; das Straßenbauvorhaben muss daher abgelehnt werden

Leider wurden die vom Bauamt in Bleibach zugesagten Planungsunterlagen bis jetzt nicht zur Verfügung gestellt, bei den Unterlagen des RP waren ebenfalls keine Karten mit dem geplanten Straßenverlauf beigelegt.