Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zum
Planfeststellungsverfahren der
Gemeindeverbindungsstraße Kenzingen-Herbolzheim-Ringsheim
erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
1998-05-02
1. Grundsätzliche Bedenken
Die Notwendigkeit der Gemeindeverbindungsstraße Kenzingen-Herbolzheim wird in Bezug auf die angeführten Planungsziele nicht angezweifelt. Demgegenüber ist der nördlich anschließende Teilbereich zwischen Herbolzheim und Ringsheim nicht notwendig. Durch den projektierten Bau der Autobahnanschlußstelle Ringsheim erhält das dazwischenliegende Teilstück der A 5 quasi den Charakter einer Ortsumgehung. Dieses Szenario ist im Schächterle-Gutachten" nicht gerechnet oder nachvollziehbar. Um einem weiteren Landschaftsverbrauch vorzubeugen plädieren wir für eine Nullvariante zwischen Herbolzheim und Ringsheim!
Wir sehen sehr wohl, daß zwischen den beiden Anschlußstellen die Möglichkeit einer Umleitung gegeben sein muß, dies ist aber weitgehend auf bestehenden Straßen möglich. Bei einer Sperrung der A5 zwischen Herbolzheim und Ringsheim in einer Fahrtrichtung kann dieser Bereich westlich über die K5351-K5121-K5122-L111, ohne Siedlungsraum zu tangieren, umgeleitet werden. Im Falle einer Vollsperrung kann man zusätzlich eine Öffnung des Landsiedlungswegs" in einer Fahrtrichtung als Ausweichstraße erwägen.
2. Gestaltung der geplanten Trasse
2.3. Aufbau des Baukörpers
Die Planung sieht vor, eine 34 cm starke Frostschutzschicht aus Kies aufzubringen. Als Alternative wäre zu prüfen, ob hier nicht zumindest teilweise Recyclingmaterial verwendet werden kann.
2.2. Kreisverkehr Westendstraße (Karte 7.4)
In Karte 7.4 ist die Anbindung der von Kenzingen kommenden Straße an die Westendstraße als Kreisverkehr gestaltet. Der Abzweig nach Westen zum Bauende ist abzulehnen, da nicht notwendig. Sollte damit lediglich der Feldweg erschlossen werden ist die Ausfahrt erheblich überdimensioniert. Eine Einmündung ist vorzuziehen.
2.3. Verkehrslenkung
Die Verkehrslenkung ist nicht thematisiert, obwohl das Schächterle-Gutachten" implizit zum Schuß kommt, daß eine Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Schwerlastverkehr lediglich möglich ist". Wie man dazu kommt, bleibt die Studie schuldig.
2.4. Geschwindigkeitsbegrenzung
Bei der Vorstellung der Planung schreibt Misera , daß die Strecke baulich auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt wird (S. 8). Das Immisionsgutachten fordert demgegenüber eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, auf der auch die Hochrechnungen basieren (S. 5). Dieser Forderung schließen wir uns an.
2.5. Fahrradwege
In Kreisverkehren benachteiligt die geplante Radwegeführung generell die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Es ist sinnvoller den Radweg auf einer farbig markierten Spur in den Kreisverkehr einzubinden.
2.6. Brückenbauwerk bei Nachtallmendsee
Die projektierte Brücke am Nachtallmendsee zwingt Radfahrer und Fußgänger eine Höhendifferenz von 4,5 m zu überwinden. Wir halten die nicht erwogene Planungsalternative einer Unterführung für erheblich sinnvoller. Mit einer solchen Lösung wäre eine geringere Höhendifferenz von ca. 2,5 m mit einer flacheren Neigung für Behinderte und ältere Menschen leichter zu überwinden und würde somit einen besseren Zugang zu dem Naherholungsgebiet gewährleisten.
3. Ausgleichsmaßnahmen
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan sind die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht transparent gestaltet, eine nachvollziehbare Bilanzierung liegt nicht vor. Es erfolgt lediglich der Hinweis, daß Ausgleich schwerpunktmäßig im Bereich der Elzwiesen" geschaffen werden soll (S. 51). Dies mag als Ausgleich für Maßnahmen auf Kenzinger Gemarkung in Ordnung sein, aber in Anlehnung an unsere Stellungnahme vom 13. Febr. 1998 plädieren wir für einen Ausgleich der Maßnahmen auf der jeweils betroffenen Gemarkung. Das heißt in Herbolzheim im Bereich der Verladestation des ehemaligen Erzbergwerkes Barbara. Ferner ist auf die in der o.g. Stellungnahme gemachten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung von Feldwegen nicht eingegangen.