Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zur

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-09-18


Im Rahmen der 2. Offenlage der 1. FNP-Änderung zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen (WEA) wird beantragt, den Standort "Steckhalde" durch den Standort "Hoher First" zu ersetzen. Dem können wir nicht zustimmen.

Obwohl im Rahmen des Untersuchungsverfahrens in Phase IV Landschaftsbild und Erholungsfunktion als einschränkende Kriterien gewertet wurden, kamen zum Schluß fünf auszuweisende Standorte heraus, darunter die "Steckhalde". Aufgrund einer "übergeordneten" Betrachtungsweise meint das Landratsamt nun aber, die "Steckhalde" ausschliessen zu müssen.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier in vorauseilendem Gehorsam dem windabweisenden Landesvater gegenüber gehandelt wird. Dabei ist der angesprochene "Galerieeffekt" eigentlich nur vom Blickwinkel der Rheinebene aus relevant. Von dort gesehen spielt es aber doch fast keine Rolle, in welcher Tiefenstaffelung sich die Anlagen befinden. Ein paar hundert Meter näher am Betrachter oder weiter weg spielen aus einer Entfernung von mehreren Kilometern doch keine Rolle. Und wer aus der Vorbergzone heraus auf die Anlagen blickt, sieht keine Galerie mehr, weil die nächsten Anlagen "riesengroß" und die entfernteren entsprechend klein erscheinen.

Natürlich gibt es auch im LNV Leute, denen das Landschaftsbild am Herzen liegt. Aber dieses Ausschlusskriterium sollte auf symbolische Sonderfälle wie die Gipfel des Feldbergs oder des Kandels beschränkt werden.

In Wirklichkeit geht es darum, dass der Strom, der aus der Steckdose kommt, möglichst umweltfreundlich produziert werden sollte. Dabei steht die Windenergienutzung mit an vorderster Stelle. Da andererseits nicht strittig ist, dass die Effektivität dieser Anlagen im Binnenland denen im Küstenbereich deutlich hinterherhinkt, sollte auf gar keinen Fall auf minderwertigere Standorte ausgewichen werden.

Ein Vergleich der beiden Standorte anhand der Untersuchungsergebnisse des Ingenieurbüros Simonsen Lill Consult macht deutlich, dass versucht wird, einen falschen Weg einzuschlagen:

Ausgesprochen nachteilig für eine effektive Windenergienutzung ist die vorgesehene Höhenbegrenzung. Diese beträgt für alle Standorte 120 m. Statt für den windschwachen Hohen First eine größere Höhe zuzulassen, soll dort nach neuer Planung sogar nur maximal 100 m erlaubt sein.

Ein Umschwenken auf den Hohen First würde somit die Rentabilität so sehr drücken, dass mit einer Realisierung gar nicht zu rechnen sein wird, weil mögliche Investoren ausbleiben werden. Das kann nicht Sinn dieses Verfahrens sein!

Deshalb fordern wir die Beibehaltung des Standortes "Steckhalde". Zudem wäre es besser, auf eine Höhenbegrenzung ganz zu verzichtenden und den Stand der Technik in dieser Beziehung nicht einzuschränken.