Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Planfeststellung zum Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens

HRB II "Vordere Zeismatte" in den Gewannen "Tierschemen" und "Kirchmatte"

auf Gemarkungen Emmendingen-Maleck und Sexau

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-09-25


Das Hochwasserrückhaltebecken II "Vordere Zeismatte" auf Gemarkung Emmendingen-Maleck liegt in einem Bereich, der durch eine große Talwiese, natürlichen Strauch- und Baumbewuchs entlang von Brettenbach und Wassergräben, ein kleines Hangwäldchen zwischen Landstraße und Brettenbach und ein abwechslungsreiches Landschaftsbild geprägt wird.

Entsprechend der Umweltverträglichkeitsstudie der Firma BellerConsult GmbH gibt es z.T. stärkere Eingriffe und Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt. In einem landschaftspflegerischen Begleitplan, der erarbeitet und später vorgelegt werden soll, müssen daher Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Auch die im fischereibiologischen Gutachten geforderten Maßnahmen zur Durchlässigkeit verschiedener Fischarten am Staubauwerk und zur Beschaffenheit der Flußsohle müssen gewährleistet werden. Nach Fertigstellung soll der landschaftspflegerische Begleitplan dem Landesnaturschutzverband vorgelegt werden. Wenn die Naturschutzbelange entsprechend berücksichtigt werden, kann dem Vorhaben zugestimmt werden.