Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände zum

Ausbau der Landesstraße 111

im Planfeststellungsverfahren (Az 15-0513.2-2)

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-06-08


Trotz mehrfacher Redundanz von Textstellen und vielfach wiederholter Darstellung der Karte des Plangebietes ist der Gesamteindruck recht positiv. Es wird deutlich, dass infolge des Planfeststellungsverfahrens intensiv über Minimierung und Ausgleich der Ausbaumassnahme nachgedacht wurde. (Im Abschnitt 5.3 wird gar von der "Vermeidung baubedingter Störungen" gesprochen, was wohl realistischerweise nur als "hoffentlich erfolgreicher Versuch, eine Minimierung zu erreichen" übersetzt werden darf.)

Deshalb wollen wir unsere Stellungnahme auf wenige Kommentare und eine Forderung beschränken.

  1. Wir begrüßen die Beschränkung der Bauarbeiten zum Schutz der Wiesenbrüter im NatSchG Elzwiesen auf Herbst und Winter (auf keinen Fall im Zeitraum 1.3. bis 20.6.).
  2. Anerkennung verdient auch, dass im Naturschutzgebiet auch kurzfristig keine Nebenflächen in Anspruch genommen werden sollen.
  3. Wir gehen davon aus, dass die festgestellten teerhaltigen Bestandteile des vorhandenen Straßenaufbaus fachgerecht entsorgt bzw. nur dann wieder eingebaut werden, wenn Auswaschungen ins Grundwasser ausgeschlossen werden können.
  4. Was die Verbreiterung der Straße angeht, möchten wir der Planung widersprechen.