Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG
anerkannten Verbände zum
Ausbau der Landesstraße 111
im Planfeststellungsverfahren (Az 15-0513.2-2)
erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
2000-06-08
Trotz mehrfacher Redundanz von Textstellen und vielfach wiederholter
Darstellung der Karte des Plangebietes ist der Gesamteindruck recht positiv.
Es wird deutlich, dass infolge des Planfeststellungsverfahrens intensiv
über Minimierung und Ausgleich der Ausbaumassnahme nachgedacht wurde.
(Im Abschnitt 5.3 wird gar von der "Vermeidung baubedingter Störungen"
gesprochen, was wohl realistischerweise nur als "hoffentlich erfolgreicher
Versuch, eine Minimierung zu erreichen" übersetzt werden darf.)
Deshalb wollen wir unsere Stellungnahme auf wenige Kommentare
und eine Forderung beschränken.
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Wir begrüßen die Beschränkung der Bauarbeiten
zum Schutz der Wiesenbrüter im NatSchG Elzwiesen auf Herbst und Winter
(auf keinen Fall im Zeitraum 1.3. bis 20.6.).
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Anerkennung verdient auch, dass im Naturschutzgebiet auch
kurzfristig keine Nebenflächen in Anspruch genommen werden sollen.
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Wir gehen davon aus, dass die festgestellten teerhaltigen
Bestandteile des vorhandenen Straßenaufbaus fachgerecht entsorgt
bzw. nur dann wieder eingebaut werden, wenn Auswaschungen ins Grundwasser
ausgeschlossen werden können.
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Was die Verbreiterung der Straße angeht, möchten
wir der Planung widersprechen.
"6,5 Meter wäre ideal!", so die Aussage eines Busfahres,
der den auszubauenden Straßenabschnitt regelmäßig im Linienverkehr
befährt, zur geplanten Straßenbreite. Aber muß eine Straße,
die mitten durch ein Naturschutzgebiet führt, die Idealmaßvorstellungen
eines Busfahrers erfüllen?
Trotz wachsendem Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung
der Anschlußstelle Herbolzheim, war die Breite der Straße kein
Thema; damals, als die Straße noch in passablem Zustand war. Jetzt,
wo sie ruiniert ist, soll eine Verbreiterung notwendig sein und das bei
abnehmender Belastung (lt. Prognose unter Berücksichtigung der kommenden
AS Ringsheim, die den Hauptteil des Busverkehrs von und zum Europapark
aufnehmen wird)?
Um dem Minimierungsgebot bei einem Eingriff in einen
empfindlichen Lebensraum (und in die öffentlichen Kassen!) nachzukommen,
muss es doch genügen, dass Mindestanforderungen eingehalten werden,
damit die Straße ihren Zweck erfüllen kann.
Außerdem würde ein zu breiter Ausbau nur noch
mehr Schwerverkehr anziehen und zum Rasen animieren.
Wir fordern deshalb - zumindest für den Abschnitt,
der unmittelbar an das Naturschutzgebiet grenzt -, die Breite der Straße
auf nicht mehr als 6 m zu erhöhen.