Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Dritten Änderung des festgestellten Flächennutzungsplanes (FNP)

für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
mit den beteiligten Gemeinden Emmendingen, Freiamt, Malterdingen, Sexau und Teningen

hier: Punktuelle Fortschreibung
"Sportgelände Kreuzfeld und Gewerbefläche Riegeler Straße"

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2001-08-27


Die geplante Änderung des FNP betrifft hauptsächlich die Verlegung des Malterdinger Sportplatzes von seinem jetzigen Platz im Gewerbegebiet in die SW-Ecke des "Malterdinger Eies" (Anbindung der B3 an den AB-Zubringer Riegel und den Malterdinger Ortskern).

Diesem Vorhaben muss aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes energisch widersprochen werden, weil damit der Biotoptyp Wiese- und Ackerland aus der Riegeler Pforte völlig verbannt und die freie Landschaft nördlich und südlich dieser Verengung der oberrheinischen Tiefebene komplett voneinander getrennt würde. Die geplante Bebauung würde einen weiteren Querriegel darstellen mit der Folge, dass die letzten Trittsteine für einen Austausch zwischen diesen ursprünglich landschaftsbestimmenden Flächen zerstört würden.

Formal gesehen verbietet sich die Verlegung des Sportplatzes, weil der neue Standort in den Regionalen Grünzug zu liegen käme, wie er im gültigen Regionalplan ausgewiesen ist. Ein durch Bebauung dezimierter "Grünzug" könnte seine Funktion nicht mehr erfüllen.

Wir plädieren also dafür, den status quo für den Sportplatz beizubehalten, da alternative Standorte angeblich nicht vorhanden seien; seine Verlegung wäre ja so wie so nur das i-Tüpfelchen der für notwendig erachteten Renovierung.

Da die Landschaft durch den Flächenbedarf und die Emissionen der zahlreicher Verkehrswege, die sich durch die Riegeler Pforte zwängen, bereits mehr als gebeutelt ist und in Zukunft noch mehr unter Druck geraten wird, möchten wir vielmehr anregen,

1) dass die Freifläche zwischen dem ausgewiesenen Regionalen Grünzug und dem Gewerbegebiet in seiner jetzigen Ausdehnung dem Grünzug zugeschlagen wird und

2) dass dieser Grünzug in Zukunft ökologisch aufgewertet wird, indem dort Ersatzmaßnahmen für Eingriffe an anderen Orten umgesetzt werden. Das könnten z.B. je eine Heckenreihe entlang dem Gewerbegebiet und entlang der B3 und eine extensiv bewirtschaftete Grünfläche dazwischen sein. Damit erst würde der Grünzug seiner ökologischen Funktion annähernd gerecht werden.