Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Aufstellung des Bebauungsplanes "Mundinger Mühle"

auf der Gemarkung Emmendingen-Mundingen

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-10-04


Im Teilgebiet 1 wird im wesentlichen der Umbau der alten "Mundinger Mühle" und des Wasserkraftwerkes festgelegt. Durch den Abbruch des alten Lagergebäudes verbessert sich das Bild der ganzen Anlage. Auf dem östlich an die "Mühle" anschließenden dreieckförmigen Grundstück Nr. 1599 M stockt ein urwüchsiger Baumbestand (nördliches Ufer des Mühlbches). Er sollte unbedingt erhalten werden. Der Grünordnungsplan spart diese Fläche merkwürdiger Weise aus und macht darüber keine Aussage. Gegen das Teilgebiet 1 werden keine Bedenken erhoben.

Teilgebiet 2 ist durch Einzelbäume und Terrassen mit wertvoller Kraut- und Strauchvegetation gegliedert (teilweise § 24a-Flächen). Es ist ein Teil der östlich anschließenden naturnahen Terrassenlandschaft "Untere Stockert", dessen Wertigkeit an anderer Stelle und bei anderen Planungen immer wieder betont wurde. Der gültige Flächennutzungsplan sieht hier landschaftliche Nutzung vor. Da die Flächen zur Zeit - wohl wegen der Bauerwartung - brachliegen, hat sich die biologische Vielfalt erhöht.

Wegen der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Siedlungszwecke bestehen grundsätzliche Bedenken.

Positiv wirkt sich aus, daß nicht wie im nördlich anschließenden Wohngbiet (Karl-Schmitt-Straße) drei Häuserzeilen, sondern nur eine Häuserzeile vorgesehen sind. Dadurch werden die östlichen anschließenden Böschungen der Lößterrassen mit wertvoller Vegetation erhalten. Der notwendige Eingriff in das Landschaftsbild bleibt erträglich.

Der Grünordnungsplan sieht den Erhalt von Einzelbäumen und 24a-Flächen vor sowie verschiedene Pflanzgebote. Zu begrüßen ist auch eine geplante Obstwiese an Stelle einer zur Zeit vorhandenen gepflegten Rasenfläche. Wegen der genannten landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen können die grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt werden.

Es sollte aber sichergestellt sein, daß diese Maßnahmen nach Genehmigung des Bauplanes und nach Fertigstellung der Bebauung auch wirklich durchgeführt und später kontrolliert werden, damit nicht das geschieht, was im angrenzenden Baugebiet "Stockert" passiert ist, nämlich ein völliges Ignorieren der damals im Bebauungsplan festgelegten Uferbereiche und Schutzzonen entlang des Mühlbaches und der Pflanzgebote an den Grundstücksgrenzen.