Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur
Planfeststellung
des Hochwasserrückhaltebeckens Erlenmatten
erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
2000-03-30
Durch den Raumordnungsbeschluß vom Oktober 1995 wurden die von uns im damaligen Verfahren vorgebrachten Argumente gegen die Rückhaltemaßnahme in der vorgesehenen Form verworfen.
Deshalb bezieht sich unsere Stellungnahme im jetzigen Planfeststellungsverfahren lediglich auf einzelne Punkte des im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LpB) ausgeführten Ausgleichskonzepts.
Zu Abschnitt 4.3 "Mühlbach"
Unterwasserkanal der Turbinenanlage der sog. "Glöcklemühle"
Nach dem Bau des Hochwasserdammes wird die Wasserkraftanlage des Herrn Glöckle lediglich noch mit dem Wasser des Kirnbachs betrieben werden können. Dies bedeutet, daß anstelle des bisherigen MNQ von 70 l/s nur noch ein Wert von 20 l/s (Ermittl. des Amtes für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz i.J.1989) zu erwarten ist.
Angesichts dessen kann davon ausgegangen werden, daß der Betrieb dieser Anlage, deren mittlerer Wasserdurchfluß mit 250 l/s angenommen wurde, wegen Unrentabilität eingestellt wird.
Dies hätte zur Folge, daß die bisherige Wasserzuleitung aus dem Kirnbach in den Oberwasserkanal der "Glöckle-Turbinenanlage" auf Flurst.3258 stillgelegt werden müßte, wenn kein Leerlaufsystem an der Kraftanlage besteht. Dieser Umstand brächte mit sich, daß der bisher kontinuierlich aus dem Unterwasser gespeiste Mühlkanal der ehemaligen Burghaldenmühle trockenfallen würde. Trotz der hohen ökologischen Wertigkeit dieses Gewässers und seiner Funktion als Frischwasserzulauf einer teichwirtschaftlichen Anlage, sind im LpB keine Vorkehrungen gegen dieses Risiko dargestellt.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Aktenvermerk zum Scoping-Termin vom 29.4.1999, wonach unter 2.2.3 festgehalten ist, daß eine Speisung dieses Gewässers über den Kirnbach möglich sei, der Zufluß in der Planung dargestellt werden würde und eine wasserrechtliche Überprüfung erfolgen sollte.
Wir bitten nachdrücklich darum, an der Stelle des bisherigen Aquäduktes bei Flurst.478 die Erstellung eines Regulierungsbauwerkes für die Speisung des Burghaldenmühlbaches -sowohl aus dem Unterwasser der Glöckle-Mühle, als auch aus dem Kirnbach - als Ausgleichsmaßnahme Nr. 4 (im Quadrat) des LpB vorzusehen und einen Mindestwasserzulauf rechtlich abzusichern.
Erhaltung des Mühlkanals im Beckenbereich
Laut LpB wird eine Verlandung des ehemaligen Mühlkanals im Beckenbereich in Kauf genommen. Dies kann nicht akzeptiert werden, da seit dem Scoping-Termin vom 29.4.1999(Punkt 3.2.3 des Protokolles) bekannt ist, daß dort ein "beachtlicher Bestand" des Bachneunauges und des Dohlenkrebses vorhanden ist.
Wir vermissen die Würdigung dieses Sachverhaltes in der UVS(!) und im Maßnahmenplan.
Zu Abschnitt 4.7 "Weitere Maßnahmen"
Amphibienschutz als Ersatzmaßnahmen
Wir begrüßen die vorgesehenen Durchlässe unter der L106 hindurch im Bereich des zu errichtenden Dammes.
Ob bei der Ausgleichsmaßnahme im Bereich der Liestmatten mit einem einzigen Tunnel das angetrebte Ziel der Verbindung der Populationen nördlich und südlich der L106 erreicht werden kann, erscheint uns fraglich. Da der in Frage kommende Straßenabschnitt eine Länge von 300 m aufweist, müssen u.E. nach mindestens drei Unterquerungen angeboten werden.
Eine weitere Stelle im Bleichtal, nämlich im Bereich des Geländeeinschnitts der L106 hinter Wagenstadt, vor der Abzweigung nach Nordweil, sollte ebenfalls auf ihre Eignung hin untersucht werden, die dort querende Erdkrötenpopulation durch Leit- und Tunnelvorrichtungen zu erhalten.
Zur fachlichen Beurteilung, einschließlich Planung und Fachaufsicht der Ausführung, liegt uns von der BNL eine Empfehlung für das Büro Zurmöhle in Freiburg vor.