Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Planfeststellung

des Hochwasserrückhaltebeckens Erlenmatten

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-03-30


Durch den Raumordnungsbeschluß vom Oktober 1995 wurden die von uns im damaligen Verfahren vorgebrachten Argumente gegen die Rückhaltemaßnahme in der vorgesehenen Form verworfen.

Deshalb bezieht sich unsere Stellungnahme im jetzigen Planfeststellungsverfahren lediglich auf einzelne Punkte des im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LpB) ausgeführten Ausgleichskonzepts.

Zu Abschnitt 4.3 "Mühlbach"

Zu Abschnitt 4.7 "Weitere Maßnahmen"