Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-05-19


Dem geplanten Baugebiet "Im Sand" haben wir bereits bei der Anhörung zum Flächennutzungsplan im Februar 2000 widersprochen, indem wir die Erweiterungsfläche H9 ablehnten.

Auch nach Genehmigung des FNPs ist nicht ersichtlich, warum hier gleich fleißig drauflos gebaut werden soll, angesichts

Auch Mahnungen von höherer Stelle scheinen leider nichts zu fruchten: So hat vor knapp einem Jahr der Sachverständigenrat für Umweltfragen den anhaltend starken Flächenverbrauch in Deutschland kritisiert. All das geschieht angesichts einer abnehmenden Bevölkerung, stagnierender Wirtschaft, sichbar werdender Grenzen.

Für den Engriff durch die anstehende Bebauung wird natürlich ein Ausgleich angeboten. Interessanterweise ergibt sich das Ausgleichspotenzial allein daraus, dass in der Vergangenheit bereits gegen die Natur gesündigt wurde:

Gerade bei dem letzten Punkt der Aufzählung darf wohl bezweifelt werden, dass die angeordnete Entfernung von Grillplatz und Bauwagen primär ökologisch motiviert ist. Vielmehr soll haftungsrechtlichen Problemen mit individueller Freizeitgestaltung auf einer öffentlichen Fläche vorgebeugt werden. Wenn es dafür auch noch Ökopunkte gibt, um so besser, werden sich die Initiatoren gedacht haben.

Natürlich wird auch die vorgeschriebene interne Begrünung zur Bilanzierung des Ausgleichs herangezogen, obwohl es keine wirksame Kontrolle dieser Maßnahmen geben wird. Wer schaut schon Jahre später nach, ob die Thuja-Hecke erlaubt oder verboten war, die die Nachfolge einer "gar nicht so schönen" Erstanpflanzung angetreten hat. Welche Obrigkeit läßt sie dann gegebenfalls entfernen? Auch andere Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Bedauerlicherweise musste diese Stellungnahme wegen des in den letzten Jahren enormen Flächenverbrauchs in Herbolzheim etwas polemisch ausfallen.