Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zur

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-09-06


Grundsätzlich bedauern wir nach Studium der Unterlagen, dass die beiden Maßnahmen nicht getrennt behandelt werden nach: „Erweiterung der Kiesabbauflächen“ und „Auffüllung des alten Sprengplatzes“. Dadurch wäre eine deutlichere Trennung in Bestand / Eingriff und Ausgleich möglich, wie es eigentlich im geltenden Naturschutzgesetz vorgeschrieben ist.

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass auch für die Eingriffe im Sprengplatzgelände, die aus Sicherheitsgründen notwendig werden, ein Ausgleich erforderlich ist. Dieser Ausgleich sollte eigentlich über das zur Verfügung stehende Deponievolumen finanzierbar sein!

Alternativ zur geplanten Rekultivierung schlagen wir eine wirkliche Sanierung (Säuberung) stark kontaminierter Bereiche vor. Dies wäre eine echte Verbesserung der Situation und eventuell als Ausgleich anrechenbar. Ein Vergraben bzw. Abdecken der Altlasten, wie wir es von früheren Deponien kennen, entspricht ja sicherlich nicht dem heutigen Stand. Es könnte ein Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt werden.

Zustand und Bewertung des Sprengplatzgeländes
Leider fehlt für die Fläche B ein Bestandsplan, aus dem die derzeitige Struktur und Wertigkeit hervorgeht. Das Sprengplatzareal besteht derzeit sowohl aus weniger wertvollen Goldruten-, Brennnessel- und Brombeerflächen (Sukzessionsflächen), als auch aus strukturreichen Eichen-Hainbuchen-Waldflächen mit Totholz-Anteil (im Norden), Weichlaubgehölzen und einer Vielzahl strukturreicher temporärer Wasserflächen (im Süden), die Lebensraum für Wasserinsekten und mehrere Amphibienarten sind. In der näheren Umgebung befinden sich keine anderen Kleingewässer als Ausweichquartier, lediglich ökologisch wenig wertvolle Fischteiche. Bei der Abdeckung mit Erdmaterial werden alle diese Lebensräume vollständig vernichtet. Die vorhandenen Lebensräume sind auf jeden Fall als hochwertig einzustufen, ganz unabhängig davon, ob die erfolgte §24a-Biotop-Ausweisung rechtens war oder nicht. Die Wertstufe des Geländes im jetzigen Zustand dürfte trotz der darunter liegenden, den Naturschutz-Wert aber nicht beeinträchtigenden Altlast zwischen 0,2 und 0,8 liegen (anstatt 0,15). Bei einem Durchschnitt von 0,5 (44.000 x 0,5 = 22.000) wäre der angegebene, errechnete Biotopwert-Überschuss kompensiert und es bliebe sogar ein beträchtliches Defizit. Im Zusammenhang mit der Flächenbilanzierung möchten wir Sie bitten, die Angaben zum Oberbodenvolumen auf Rechenfehler zu überprüfen.

Anmerkungen zur konkreten Rekultivierungsplanung des Sprengplatzes
Unklar ist, warum das Oberflächenwasser künftig abgeleitet werden soll. Dies würde bedeuten dass die derzeit bestehenden wertvollen Vertiefungen, die interessante und wichtige Lebensräume darstellen, im Zuge der Rekultivierung nicht wieder hergestellt werden könnten. Das Regenwasser sollte daher (wie geplant) durch eine leichte Neigung oberflächlich an den Rand abgeleitet werden. Dort sollte es aber nicht versickert, sondern in einem mit Ton abgedichteten, naturnah gestalteten Becken gesammelt werden, das sich außerhalb des belasteten Deponiekörpers befindet. Die Firma Pontiggia hat Erfahrung mit der Anlage solcher tonabgedichteten Gewässer.

Dem LNV ist die besondere Situation mit der Altlast im Gebiet des Sprengplatzes bewusst und will die Ausgleichsregelung nicht ausreizen. Ein gewisse Anrechnung der Wertigkeit des derzeitigen Zustands halten wir jedoch für angebracht. Auch sollte geklärt werden, ob nicht der Landkreis als Betreiber der Anlage auftreten sollte oder aus rechtlichen Gründen sogar muss (Auffüllung über 3 m). Einem privaten Betreiber im Auftrag der Gemeinde Kenzingen würde durch das geplante Verfahren ein großes Deponievolumen zur Verfügung stehen, wodurch ihm möglicherweise hohe Kosten erspart blieben, die er aufbringen müsste, wenn das Material anderweitig abgelagert würde.