Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-06-19


Der Bebauungsplan sieht vor, dass der Eingriff durch die vorgesehene Bebauung allein durch Pflanzmaßnahmen im Baugebiet ausgeglichen werden soll. Dieser Ansatz ist bekanntlich höchst problematisch, weil die Umsetzung im allgemeinen nicht in dem Sinne erfolgt, wie es die Grünordnung vorschreibt.

Es kommt hinzu, dass als Ausgangszustand von einem intensiv bewirtschafteten Acker ausgegangen wird. Bis vor einigen Jahren war dort jedoch eine durchgehend begrünte Obstanlage vorzufinden, deren Wert höher einzustufen ist, so dass ein Ausgleichsdefizit besteht.

Es wäre deshalb angebracht, eine zusätzliche Maßnahme als Ausgleich vorzusehen. Dazu möchten wir vorschlagen, die weiter nördlich entlang des Feldweges zwischen dem Bahnstromeinspeisewerk und dem Anwesen Hönig verlaufende Baum- und Heckenstruktur nach Westen (über die neue Gemeindeverbindungsstraße hinaus) zu erweitern.