Gemeinsame Stellungnahme aller nach §67 LNatSchG anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2006-03-12


Anmerkungen zum Umweltbericht, d.i. Kapitel 4 des Grünordnungsplanes:

S. 15, Punkt 2 (von 4):

Hier sollten die möglichen Alternativen genannt werden, ergänzt durch die Gründe, weswegen sie nicht in Betracht gezogen werden konnten.

S. 15, Punkt 4 (von 4):

Die privaten Maßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu überwachen wird nicht genügen. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in der Eingriffsfläche schlagen wir einen "Ausgleichs-TÜV" vor, der alle 2-3 Jahre die Einhaltung der Ausgleichsvorgaben überprüft. Dies könnte beispielsweise im Rahmen von Ortsterminen des Umweltausschusses geschehen. Zu diesem Zweck sollte nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine kompakte Check-Liste erstellt werden.

Rückblick:

In unserer Stellungnahme vom 19.6.2003 haben wir zwei Dinge angesprochen, zu denen wir keinerlei Rückmeldung haben, ob sie bei der Planung überhaupt Diskussionsgegenstand waren:

Es kommt hinzu, dass als Ausgangszustand von einem intensiv bewirtschafteten Acker ausgegangen wird. Bis vor einigen Jahren war dort jedoch eine durchgehend begrünte Obstanlage vorzufinden, deren Wert höher einzustufen ist, so dass ein Ausgleichsdefizit besteht.

Es wäre deshalb angebracht, eine zusätzliche Maßnahme als Ausgleich vorzusehen. Dazu möchten wir vorschlagen, die weiter nördlich entlang des Feldweges zwischen dem Bahnstromeinspeisewerk und dem Anwesen Hönig verlaufende Baum- und Heckenstruktur nach Westen (über die neue Gemeindeverbindungsstraße hinaus) zu erweitern.