Gemeinsame Stellungnahme aller nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände zur

Ausweisung von Eignungsflächen

für Windkraftanlagen im Planungsverband Kaiserstuhl-Tuniberg-March

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

1999-03-??


Hiermit bedanken wir uns nochmals für die Beteiligung am oben genannten Verfahren, besonders deswegen, da der Schutz besonders gefährdeter Vogelarten bei der Ausweisung der Flächen zum Teil berücksichtigt wurde.

Auch die Flächen Spielberg (K19) und Rauhwald (R3) sind Brut- und Nahrungshabitate geschützter Vogelarten und sollten nicht als Eignungsflächen ausgewiesen werden.

Für die Fläche Spielberg können

und für die Fläche Rauhwald

nachgewiesen werden.

Da es sich bei den genannten Vogelarten um in Baden-Württemberg stark gefährdete, bzw. vom Aussterben bedrohte Arten handelt, muß jede weitere Gefährdung ausgeschlossen werden. Diese ist insbesondere für Bienenfresser, Wespenbussard und Baumfalke anzunehmen, die als Luftjäger erheblich durch den Rotorschlag gefährdet sind.

Weiterhin weist auch die Arbeitsgruppe "Eingriffsregelung" der Landesanstalten/-ämter und des Bundesamtes für Naturschutz auf die Gefährdung durch Windkraftanlagen hin. Dabei verweisen sie auch auf die Gefährdung durch den Bau zusätzlicher Hochspannungsfreileitungen und die Zerschneidung von Habitaten durch die Anbindung der Windkraftanlagen an Straßen und Wege. Dabei geht die Arbeitsgruppe sehr wohl von einer Gefährdung der Avifauna aus und kommt zu dem Schluß, daß Gebiete, die vorrangigen Zielen des Naturschutzes dienen, frei von Windkraftanlagen bleiben müssen.

Der LNV AK Emmendingen hat bereits in seiner ersten Stellungnahme auf nach BNatSchG und LNatSchG geschützte Tierarten hingewiesen. Die erforderlichen Informationen hätten also in jedem Fall bei der zuständigen Behörde der Bezirksstelle für Natur- und Landschaftsschutz eingeholt werden müssen.

Wir bedauern, daß die Anfrage nicht beantwortet wurde und bitten um Verständnis, da die Arbeit des LNV Ak Emmendingen rein ehrenamtlich ist.

So sehr der LNV die Umstellung der Energieerzeugung auf regenerative Quellen als ein vordringliches umweltpolitisches Ziel sieht, lehnt der LNV die Einbindung der Flächen Spielberg (K19) und Rauhwald (R3) aus den oben genannten Gründen ab.

Der Landesnaturschutzverband AK Emmendingen lehnt die Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans in dieser Form ab.