22. Juli 2011, Leserbrief von: Rüdiger Weis, Herbolzheim-Tutschfelden GEWERBEGEBIET IN WAGENSTADT Warum soll dieses Projekt durchgesetzt werden? Zu den Artikeln "Wie sehen die Alternativen aus?" (BZ vom 14. Juli) und "Gewerbegebiet sorgt für Diskussion" über die Gewerbegebietspläne im Steinacker in Wagenstadt (BZ vom 19. Juli): Warum Herbolzheims Bürgermeister Schilling eine vorhandene Streuobstwiese einem Gewerbegebiet opfern will, kann sich einem rational denkenden Menschen nicht erschließen. Auf seiner Internetseite weist das interessierte Bauunternehmen unter "Unser Aktionsradius" auf einen Kundenkreis von Karlsruhe bis Lörrach hin. Und auf der Internetseite "Baulückenbörse Region Freiburg" bietet Bürgermeister Ernst Schilling für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in attraktiver und werbewirksamer Lage zwischen Autobahn und Rheintalstrecke über 30 Hektar preiswert erschlossenes Baugebiet an. Besser als auf einem Teil dieser 30 Hektar kann ein Bauunternehmen, dessen Arbeitsplätze mehrheitlich auf Baustellen außerhalb Wagenstadts liegen, nicht ansiedeln. Dieses preiswert erschlossene Baugebiet bedeutet wie jedes neue Baugebiet langfristige Folgekosten: Infrastrukturkosten wie Wegenetz, Abwasser, Frischwasser- und Stromzufuhr sowie deren Instandhaltung. Ohne Not und echten Bedarf kämen bei einem zusätzlichen Gewerbegebiet solche weiteren Kosten auf uns und künftige Generationen hinzu. Das ehemals CDU-geführte Umweltministerium weist unter dem Stichwort "Zukunftsfähige Kommunalentwicklung" auf diese langfristigen Folgekosten hin: Jeder zusätzliche Quadratmeter Siedlungs- und Verkehrsfläche bindet Kapital und kostet Instandhaltung. Damit jede Gemeinde die langfristigen Folgekosten eines geplanten Quartiers abschätzen kann, hat das Ministerium den Folgekostenrechner "fokosbw" entwickeln lassen, der den Kommunen kostenlos zur Verfügung steht. Bei Abwägung allein dieser Fakten und Kriterien muss das Vorhaben Baugebiet Steinacker in Wagenstadt glatt durchfallen. Hinzu kommen die in den beiden Leserbriefen von Ingrid Vössing und Hansjörg Knittel sowie Matthias Schmidt (BZ vom 20. Juli) sehr überzeugend genannten Nachteile für unsere Natur und das Landschaftsbild. Mein Fazit: Ich gehe davon aus, dass der Folgekostenrechner "fokosbw" allen Entscheidungsträgern bekannt ist. Es muss daher für den Bürgermeister und die zustimmenden Stadträte und Stadträtinnen zwingende Gründe geben, dieses Gewerbegebiet zum Wohl der Gesamtgemeinde Herbolzheims durchzusetzen. Um nicht als Schildbürger, wie ein BZ-Leser schreibt, dastehen zu müssen, sollten diese Gründe offengelegt werden.