Das folgende Schreiben wurde im August 2011 an die Mitglieder des Landtages von Baden- Württemberg gerichtet, die den Landkreis Emmendingen vertreten: – Sabine Wölfle, SPD – Alexander Schoch, Grüne – Marcel Schwehr, CDU Betreff: 14.Änderung der 2.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen – Herbolzheim Gewerbegebiet „Steinacker“ Sehr geehrte(r) ..., wie in der Badischen Zeitung schon mehrfach (07.07.2011, 14.07.2011, 19.07.2011) berichtet wurde, plant die Stadt Herbolzheim für ihren Ortsteil Wagenstadt im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung die Ausweisung eines eigenen Gewerbegebiets „Steinacker“ für 2 bis 3 ortsansässige Betriebe. Die dafür benötigte Fläche von 1,16 ha liegt direkt am Ortseingang von Wagenstadt in einem äußerst sensiblen Bereich und soll gegen eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene 1,6 ha große Gewerbegebietsfläche im Ortsteil Broggingen, für die bereits seit Jahren kein Bedarf mehr besteht, getauscht werden. Bei der ursprünglichen Fläche in Broggingen handelt es sich um Maisäcker, bei dem geplanten neuen Gewerbegebiet in Wagenstadt um direkt an einem Bach (Bleiche) gelegene Wiesen mit Streuobstbestand. Trotz kritischer Einwände im Hinblick auf Naturschutz, Landschaftsbild, Artenschutz, Lärm und Flächenverbrauch seitens übergeordneter Behörden sowie auch seitens umweltbewusster Bürger will die Stadt an ihrem Plan festhalten, für diesen Ortsteil Wagenstadt ein eigenes Gewerbegebiet auszuweisen mit der Begründung, nur so könne sich der Ortsteil weiter entwickeln. Dabei handelt es sich bei den betreffenden Betrieben um überörtlich agierende Handwerksbetriebe, die zu einer funktionierenden Infrastruktur im Ort selbst nicht entscheidend beitragen. So hat einer der Betriebe nach eigenen Angaben auf seiner Homepage einen Aktionsradius, der von Straßburg bis Basel reicht. Nicht zuletzt deshalb wird in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung die gute Anbindung an die B3 und die A5 hervorgehoben, ohne freilich darauf einzugehen, dass diese Anbindung entlang teilweise dicht bebauter Wohngebiete erfolgen würde. Hierzu ist anzumerken, dass Herbolzheim bereits ein großes Gewerbegebiet mit bester Verkehrsanbindung an die A5 und die B3 ausgewiesen hat. Für dieses 30 ha umfassende Gewerbegebiet betreibt die Stadt im Internet unter „Baulückenbörse Region Freiburg“ Werbung, um genau dort Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe anzusiedeln. Auch die interessierten Betriebe aus Wagenstadt könnten sich sofort ohne großen Aufwand dort ansiedeln. Es besteht demnach in Herbolzheim keinerlei Bedarf für die Neuausweisung eines weiteren Gewerbegebietes, da die dafür benötigte Fläche bereits vorhanden ist. Es könnten also nicht nur 0,44 ha Fläche bei dem vorgesehenen Tausch entfallen, sondern die gesamte Fläche von 1,6 ha könnte damit aus dem Flächennutzungsplan gestrichen und eingespart werden. Im Ortsteil Wagenstadt könnte ein wertvolles Stück Natur erhalten werden. Der Herbolzheimer Gemeinderat ist nach eigenem Bekunden jedoch nicht bereit, über diese Möglichkeit der Gesamtflächeneinsparung auch nur zu diskutieren. Beabsichtigt ist lediglich eine „Alternativenprüfung“ von Standorten im Ortsteil Wagenstadt, die nach den Worten des Planungsbüros im Zuge des Umweltberichts „abzuarbeiten“ ist. Die Möglichkeit, dass die Betriebe in das große Herbolzheimer Gewerbegebiet in Autobahnnähe umsiedeln, soll in dieser „Alternativenprüfung“ nach dem Willen des Gemeinderates jedoch ausgeblendet werden. Zu diesem dargelegten Sachverhalt stellen sich folgende Fragen: 1. Ist eine Flächennutzungsplanänderung schon deshalb genehmigungsfähig, weil für die Neuplanung eine Fläche aus dem gültigen Flächennutzungsplan gestrichen wird, selbst wenn beide Flächen hinsichtlich ihrer Qualität – alte Fläche Maisacker, neue Fläche Streuobstwiese – überhaupt nicht vergleichbar sind? 2. Kann das Landratsamt Emmendingen die Neuausweisung einer Gewerbegebietsfläche genehmigen, obwohl genügend Flächen in einem gut erschlossenen und verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebiet in der gleichen Stadt vorhanden sind? 3. Muss nicht eine solche „Nulllösung“ ebenfalls in die Alternativenprüfung eingestellt werden? 4. Kann das Landratsamt Emmendingen unter diesen Voraussetzungen überhaupt einem Flächentausch zustimmen bzw. müsste es nicht stattdessen darauf dringen, dass die in Broggingen seit Jahren nicht benötigte Gewerbegebietsfläche ersatzlos aus dem Flächennutzungsplan gestrichen wird? Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Wölfle, setzen Sie sich als Abgeordnete in Stuttgart dafür ein, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur diese Planung unter dem Aspekt unnötigen Flächenverbrauchs prüfen lässt! Sie sorgen damit dafür, dass umweltbewußte Landespolitik auch auf kommunaler Ebene ankommt und hoffentlich umgesetzt werden kann. Mit freundlichem Gruß Traudel und Edgar Pfannendörfer Weinbergstr.7 79336 Herbolzheim