Kreisnaturschutzbeauftragter Reinhold Hämmerle Sisteroner Weg 6, 79336 Herbolzheim, 6.3.2011 Landratsamt Amt für Bauen und Naturschutz Emmendingen GVV Kenzingen-Herbolzheim; 14. Änderung der 2. Fortschreibung des FlnPl Gewerbestandort G1 in Herbolzheim anstelle G2 in Broggingen Stellungnahme: 1. Allgemeine Bemerkungen: a) Während z.B. die Gemeinde March wertvolle Gewerbeflächen nicht der Bundesverwaltung zur Vorhaltung weiterer LKW-Standplätze entlang der BAB zubilligt, bietet sich hierfür die Stadt Herbolzheim mit dem absurden Argument der Flächeneinsparung an, im Bebauungsplangebiet „Birkenwald II“ ausgewiesene Gewerbeflächen hierfür zu genehmigen. Dies ist ein Zeugnis für die politische Geringschätzung arbeitsplatzschaffender Flächenpotentiale und entwertet daher das hier angeführte Argument, mit der Ausweisung dieses Gewerbegebietes in dörflicher Umgebung neue Arbeitsplätze schaffen zu wollen, wofür ohnehin kein Beleg erfolgt. b) Es ist alles andere als „sinnvoll“, hier die „schnelle Erreichbarkeit der Bundesstrasse 3“ durch das Wohngebiet an der Schwimmbadstraße und sommers zusätzlich mit dem Bade- und Campingverkehr konkurrierend anzustreben. Das angefügte Argument der schnellen Erreichbarkeit der BAB A 5 ist töricht und muß zurückgewiesen werden, weil sich dieser Verkehr zwangsläufig auf der um 1,2 km kürzeren Verbindung nach wie vor durch die Innenstadt bewegen würde. c) Es ist in keiner Weise zutreffend, daß es sich bei der aufzugebenden Teilfläche von G2 um „gewerblich genutzte Flächen“ handelt. Dies ist bewußte Irreführung! d) Es ist stadtbekannt, daß es sich beim größten der ansiedlungswilligen Unternehmen um die Baufirma Werner Brand handelt. Diese Firma stellt für ihren Geschäftserfolg werbend, ihre Auftragsumgebung im ganzen badischen Raum dar. Es besteht somit kein städtebauliches Erfordernis, den Betriebshof dieser Firma nicht im großzügig bemessenen Industriegebiet „Birkenwald“ vorzusehen, wie dies bereits für die Wagenstadter Baufirma Jäger geschah. e) Das Antragsverfahren unterläßt den Hinweis, daß es im Gewann „Stegacker“ schleichend zur Umwidmung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle gekommen ist: Die auf Flurstück Nr.1400 stehende Halle wird derzeit von der unter 1d) benannten Firma als Gerätedepot genutzt. f) Die Konflikterheblichkeit für das Grundwasser wird mit „mittel bis hoch“ erwartet. Dies steht dem nicht abwägbaren Ziel des Regionalverbandes für den hier betroffenen „Regionalen Grundwasserschonbereich“ entgegen. Da kein städtebauliches Erfordernis erkennbar ist und ein solches sich ggfls. erst in der Gesamtschau anläßlich der 3.Fortschreibung herausstellen wird, halte ich diese Planung mit dem § 1 Abs.3 BauGB für unvereinbar. Dadurch fördert sie erheblich und vermeidbar den Verbrauch eines Natur- und Naherholungsraumes, verstößt so gegen die §§ 13 und 15 BNatSchG und ist damit rechtswidrig. 2. Hinweise zum erforderlichen Untersuchungsrahmen, sofern die Planung weiter verfolgt wird: a) Ich bestehe darauf, daß der durch drei bereits bestehende Schuppen baulich vorgeprägte Bereich zwischen den Flurstücken 1398 und 1418/1 der Gkg. Wagenstadt in die Untersuchung möglicher Alternativen einbezogen wird. b) Es besteht Grund zur Annahme, daß dem vorliegenden Planungsvorhaben der § 44 Abs.5 (Eingriff bei besonders geschützten Arten) und der § 32 NatSchG für BW (besonders geschützter Biotop 7712-137c) entgegensteht. Deshalb ist zu untersuchen inwieweit die Bleiche als Fledermausleitkorridor betroffen sein wird (vgl. die Umweltverträglichkeitsstudie ABS/NBS Karlsruhe-Basel, S.98ff.). c) Durch den gesicherten Nachweis eines Eisvogelvorkommens, von Erdkröten oder Wiesenknopf-Ameisenbläulingen sind Tiere der Roten Liste gefährdeter Arten am oder im Plangebiet bekannt. Ihre Anzeige erfordert gleichfalls eine qualifizierte Bestandserhebung des Lebensraumes von Vögel, Insekten und Amphibien vor der Beschlußfassung. 3. Die als „gering“ eingestufte Erheblichkeit der Klimafolgen ist gutachterlich zu belegen, denn durch das vorgesehene Gewerbegebiet wird mehr als die Hälfte des noch bestehenden Windkorridors zwischen der Siedlung Wagenstadt und dem Herbolzheimer Hamberg abgeriegelt werden. Dadurch halte ich gravierende Auswirkungen auf die südlichen Stadtquartiere nicht für ausgeschlossen. gez. Hämmerle