Hochwasserschutz
Das im Mai 2005 in Kraft getretene
Hochwasserschutzgesetz muss entschlossener umgesetzt werden. Die
Jahrhunderthochwasser der letzten Zeit, an der Oder, in Osteuropa, in
Süddeutschland, der Schweiz und Österreich bestätigen auf dramatische
Weise erneut die Warnung der Klimaforscher, dass die ungebremste
Emission von Treibhausgasen häufigere Wetterextreme verursachen. Dem
kann nur mit einer entschlossenen nationalen und internationalen
Klimapolitik und durch umfangreiche ökologische
Hochwasserschutzmaßnahmen begegnet werden. Dazu gehören Renaturierungen
der Flüsse, ihre Anbindung an frühere Auen, Deichrückverlegungen sowie
der Stopp von Bautätigkeiten und Intensivlandwirtschaft in potentiellen
Überschwemmungsgebieten.
Den deutschen Flüssen stehen heute nur noch rund ein Fünftel ihrer
früheren natürlichen Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Ursachen
dafür sind Flussbegradigungen, Deich- und Talsperrenbauten,
Verkehrswege, Staustufen und die Ausweisung von Baugebieten seitens der
Kommunen. Künftig muss alles getan werden, um die natürlichen
Flutungsflächen wiederherzustellen und auszuweiten. Statt technischer
Lösungen wie Polder oder teurer Regenrückhaltebecken sind weiträumige
Deichrückverlegungen und die Wiederbelebung der Auen geeigneter.
Der BUND fordert, das Bauen in Überschwemmungsgebieten ohne Wenn
und Aber zu verbieten. Weiter müssen flächendeckend dezentrale
Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden - rein technische
Hochwasserschutzmaßnahmen reichen nicht aus. Schließlich müssen die
Planungen für das integrierte Rheinprogramm und das integrierte
Donauprogramm endlich aus den Schubladen geholt, finanziert und
umgesetzt werden.
Der BUND unterstützt die Forderung des Bundesamtes für Naturschutz
nach einem nationalen Fluss- und Auenprogramm zur Renaturierung der
Ströme und Bäche. Gestoppt werden muss vor allem die Versiegelung der
Landschaft und das Bauen in Überschwemmungsgebieten. Dies vermindert
das Wasseraufnahmevermögen und beschleunigt so den extremen
Wasserabfluss auf der Oberfläche.
