Hochwasserschutz

Das im Mai 2005 in Kraft getretene Hochwasserschutzgesetz muss entschlossener umgesetzt werden. Die Jahrhunderthochwasser der letzten Zeit, an der Oder, in Osteuropa, in Süddeutschland, der Schweiz und Österreich bestätigen auf dramatische Weise erneut die Warnung der Klimaforscher, dass die ungebremste Emission von Treibhausgasen häufigere Wetterextreme verursachen. Dem kann nur mit einer entschlossenen nationalen und internationalen Klimapolitik und durch umfangreiche ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen begegnet werden. Dazu gehören Renaturierungen der Flüsse, ihre Anbindung an frühere Auen, Deichrückverlegungen sowie der Stopp von Bautätigkeiten und Intensivlandwirtschaft in potentiellen Überschwemmungsgebieten.

Den deutschen Flüssen stehen heute nur noch rund ein Fünftel ihrer früheren natürlichen Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Ursachen dafür sind Flussbegradigungen, Deich- und Talsperrenbauten, Verkehrswege, Staustufen und die Ausweisung von Baugebieten seitens der Kommunen. Künftig muss alles getan werden, um die natürlichen Flutungsflächen wiederherzustellen und auszuweiten. Statt technischer Lösungen wie Polder oder teurer Regenrückhaltebecken sind weiträumige Deichrückverlegungen und die Wiederbelebung der Auen geeigneter.

Der BUND fordert, das Bauen in Überschwemmungsgebieten ohne Wenn und Aber zu verbieten. Weiter müssen flächendeckend dezentrale Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden - rein technische Hochwasserschutzmaßnahmen reichen nicht aus. Schließlich müssen die Planungen für das integrierte Rheinprogramm und das integrierte Donauprogramm endlich aus den Schubladen geholt, finanziert und umgesetzt werden.

Der BUND unterstützt die Forderung des Bundesamtes für Naturschutz nach einem nationalen Fluss- und Auenprogramm zur Renaturierung der Ströme und Bäche. Gestoppt werden muss vor allem die Versiegelung der Landschaft und das Bauen in Überschwemmungsgebieten. Dies vermindert das Wasseraufnahmevermögen und beschleunigt so den extremen Wasserabfluss auf der Oberfläche.