Pressemitteilung des BUND Hochrhein zum „Sachplan Geologische Tiefenlager“
Die
Schweizer Atomwirtschaft ist auf der Suche nach einem Standorte für ein
atomares Endmülllager. Hier sollen die strahlenden und giftigen
Überreste gelagert werden. Für zighunderttausenden von Jahren bis
Millionen Jahre muss dieser gefährliche Müll sicher gelagert werden.
Aktuell geht es darum nach welchen Regeln ein Endlagerstandort für
atomaren Müll gefunden werden soll und vor allem wer dabei
mitentscheiden darf und welche Regionen betroffen sind. Dieser
momentane Prozess nennt sich „Sachplan Geologisches Tiefenlager“. Die
Entscheidungsfindung bis zum Bau eines atomaren Endlagers ist auf 20
bis 30 Jahre gestreckt. Wobei schon im Vorgriff auf das Endergebnis ein
Endlager im Opalinuston im Züricher Weinland bei Schaffhausen vertieft
untersucht wurde.
Alle Organisationen aufgefordert waren bis zum 20. April 2007
aufgefordert beim Schweizerischen Bundesamt für Energie in Bern eine
Stellungnahme abzugeben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) Regionalverband Hochrhein hat an das Schweizer
Bundesamt für Energie seine Stellungnahme dazu abgeschickt.
Darin heißt es: Der (BUND) Regionalverband Hochrhein kann einem
Sachplan Geologische Tiefenlager nur nach einem vollständigen Ausstieg
der Schweiz aus der Atomenergie zustimmen. Der Betrieb der bestehenden
Atomkraftwerke ist deshalb zu befristen und ein verbindlicher
Ausstiegsplan zu erarbeiten.
•Unfälle in den Schweizer Atomkraftwerken wirken sich bei den
grenznahen Kraftwerken auch auf Deutschland aus. Die Atomenergie birgt
die Gefahr schwerer Unfälle, mit hoher Strahlungsgefahr.
•Atomkraftwerke setzen auch im Normalbetrieb Radioaktivität frei.
•Auch ein vergleichsweise hohes Schutzniveau nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik kann diese Risiken nur mindern, nicht aber
ausschließen.
•Vor allem im Betrieb, bei der Gewinnung, Verarbeitung, sowie dem Transport liegen die Gefahren einer atomaren Verschmutzung.
Grundsätzlich muss eine sichere Möglichkeit der Endlagerung
gefunden werden um den bisher verursachten Atommüll zu lagern. Dies ist
fraglich ob bei den langen Einlagerzeiten des gefährlichen Mülls dies
gewährt werden kann. Vor allem der geplante Neubau von neuen
Atomkraftanlagen in der Schweiz stimmt bedenklich. Hier wird weiter auf
eine Risikobeladenen Energiegewinnung gesetzt. Bei einem nicht
auszuschließenden Unfall, ist mit ähnlichen Folgen wie in Tschernobyl
zu rechnen, mit ungezählten Toten, Vergiftung und Entvölkerung ganzer
Landstriche.
Zum „Sachplan Geologisches Tiefenlager“ hat der BUND Hochrhein folgende Kritikpunkte:
Wichtig ist dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Regionalverband Hochrhein, dass in den momentanen Prozess der
Erstellung des Sachplankonzeptes weitere Eckpunkte mit einfließen. Im
weiteren Prozess muss transparent und nachvollziehbar entschieden
werden um einen Endlagerstandort für den bisher angefallenen Atommüll
in der Schweiz zu erhalten. Die Interessen der Bürger in der
betroffenen Region müssen unabhängig von politischen Grenzen gehört und
berücksichtigt werden. Eine Beschränkung der Betroffenheit auf wenige
Kilometer ist nicht nachvollziehbar. Diese Betroffenheit muß vielmehr
entsprechend dem Gefahrenpotential, sowie der nationalen und
internationalen Bedeutung eines Atomendlagers ausgedehnt werden. Dabei
muss neben Gebietskörperschaften auch unabhängigen Organisationen die
Mitarbeit gewährt werden. In die Begleitkommission die über die
Konzepte eines Atommülllagers diskutiert, müssen atomkritische,
unabhängige Teilnehmer berufen werden.
•Die “Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver
Abfälle” (NAGRA) darf nicht das alleinige Vorschlagsrecht zur Findung
und Bewertung von Endlagerstandorten erhalten.
•Bewertungskriterien zur Findung von Endlagerstandorten müssen
bereits im Sachplan festgelegt werden um Endlagerstandorte verbindlich
und gleich bewerten zu können. Nach diesen Bewertungskriterien muss
unterschiedslos vorgegangen werden.
•Alle vorgeschlagenen Standorte sollen in der gleichen Intensität
geprüft werden um ein einheitliches Bewertungsmuster zu erhalten.
•Es dürfen nicht nur einer oder wenige Standorte geprüft werden, sondern es müssen mehrere Standorte zur Auswahl stehen.
•Dieser zu findende Endlagerstandort darf nur den Atommüll für die
bisher betriebenen Atomkraftwerke in der Schweiz aufnehmen. Eine
spätere Veränderung und Ausweitung der Nutzug des Atommüllendlagers
muss explizit ausgeschlossen werden.
•Es muss klar abgegrenzt werden, in welchen Endlagern und an
welchen Standorten die verschiedenen Abfallkategorien eingelagert
werden.
•Die Verfahrensschritte müssen sauber getrennt werden. Es darf
keine Vermischung der Entscheidungen zwischen Sachplan und
Rahmenbewilligungsverfahren geben um eine präjudizierende Festlegung
auf einen Endlagerstandort zu vermeiden.
•Die Bewertungskriterien sollen von unabhängigen Experten geprüft
werden, die als neutrale Teilnehmer den Prozess der Standortfindung
begleiten. Dies erhöht die Transparenz und Akzeptanz auf dem Weg zu
einem atomaren Endlager, das über zig Generationen eine Raumschaft
prägen wird.
•In die Bewertungskriterien zur Findung eines Endlagerstandortes
müssen Gefahrenabschätzungen einfließen. Außerdem müssen die
entstehenden Szenarien durchgespielt und Maßnahmenpläne entwickelt
werden. Je nach Besiedlung, Infrastruktur, landschaftlichen,
geologischen und weiteren Gegebenheiten werden sich daraus in Zukunft
Einschränkungen für den Betrieb eines Endlagers ergeben.
•Sozioökonomische Auswirkungen müssen in der betroffenen und den
benachbarten Regionen untersucht werden, unter anderem die Auswirkungen
des Baus und Betriebs des Atommüllendlagers auf Tourismus,
Siedlungsentwicklung und wirtschaftliche Entwicklung. Dabei sollten die
Auswirkungen des Transports sowie eventuelle Unfälle berücksichtigt
werden. Diese Auswirkungen müssen kompensiert werden. Maßnahmen dazu
müssen bereits im Sachplan festgeschrieben werden.
•Die Betroffenheit muss weiter gefasst werden, entsprechend dem
Gefahrenpotential, sowie der nationalen und internationalen Bedeutung
eines Atomendlagers. Dabei muss neben Gebietskörperschaften auch
unabhängigen Organisationen die Mitarbeit gewährt werden.
•Die Partizipationsgremien, sowie die Begleitkommission sollen
nicht nur gehört werden, sondern deren Vorschläge sollen in den
jeweiligen Prozess mit eingearbeitet werden. Dies erhöht die Akzeptanz
der Entscheidung.
•Durch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland
muss die rechtliche Basis für die Mitarbeit von deutscher Seite
geschaffen werden.
•In die Begleitkommission müssen atomkritische, unabhängige Teilnehmer berufen werden.
•Das Fachwissen der mit der Endlagerfrage beschäftigten Behörden
muss für alle zugänglich gemacht werden. Es müssen Möglichkeiten einer
fachlich unabhängigen Prüfung der Entscheidung bestehen, damit der
Prozess von unabhängiger Seite begleitet werden kann.
•Ein Konfliktmanagement muss eingerichtet werden, um die im
Prozess zu erwartenden Konflikte zu begleiten. Beim Konfliktmanagement
müssen unterschiedslos die gleichen Regeln gelten, unabhängig von
politischen Grenzen sowie der Organisationsform der Einsprechenden.
