Pressemitteilung des BUND Hochrhein zum „Sachplan Geologische Tiefenlager“

Die Schweizer Atomwirtschaft ist auf der Suche nach einem Standorte für ein atomares Endmülllager. Hier sollen die strahlenden und giftigen Überreste gelagert werden. Für zighunderttausenden von Jahren bis Millionen Jahre muss dieser gefährliche Müll sicher gelagert werden.

Aktuell geht es darum nach welchen Regeln ein Endlagerstandort für atomaren Müll gefunden werden soll und vor allem wer dabei mitentscheiden darf und welche Regionen betroffen sind. Dieser momentane Prozess nennt sich „Sachplan Geologisches Tiefenlager“. Die Entscheidungsfindung bis zum Bau eines atomaren Endlagers ist auf 20 bis 30 Jahre gestreckt. Wobei schon im Vorgriff auf das Endergebnis ein Endlager im Opalinuston im Züricher Weinland bei Schaffhausen vertieft untersucht wurde.

Alle Organisationen aufgefordert waren bis zum 20. April 2007 aufgefordert beim Schweizerischen Bundesamt für Energie in Bern eine Stellungnahme abzugeben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Hochrhein hat an das Schweizer Bundesamt für Energie seine Stellungnahme dazu abgeschickt.

Darin heißt es: Der (BUND) Regionalverband Hochrhein kann einem Sachplan Geologische Tiefenlager nur nach einem vollständigen Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie zustimmen. Der Betrieb der bestehenden Atomkraftwerke ist deshalb zu befristen und ein verbindlicher Ausstiegsplan zu erarbeiten.

•Unfälle in den Schweizer Atomkraftwerken wirken sich bei den grenznahen Kraftwerken auch auf Deutschland aus. Die Atomenergie birgt die Gefahr schwerer Unfälle, mit hoher Strahlungsgefahr.
•Atomkraftwerke setzen auch im Normalbetrieb Radioaktivität frei.
•Auch ein vergleichsweise hohes Schutzniveau nach dem Stand von Wissenschaft und Technik kann diese Risiken nur mindern, nicht aber ausschließen.
•Vor allem im Betrieb, bei der Gewinnung, Verarbeitung, sowie dem Transport liegen die Gefahren einer atomaren Verschmutzung.

Grundsätzlich muss eine sichere Möglichkeit der Endlagerung gefunden werden um den bisher verursachten Atommüll zu lagern. Dies ist fraglich ob bei den langen Einlagerzeiten des gefährlichen Mülls dies gewährt werden kann. Vor allem der geplante Neubau von neuen Atomkraftanlagen in der Schweiz stimmt bedenklich. Hier wird weiter auf eine Risikobeladenen Energiegewinnung gesetzt. Bei einem nicht auszuschließenden Unfall, ist mit ähnlichen Folgen wie in Tschernobyl zu rechnen, mit ungezählten Toten, Vergiftung und Entvölkerung ganzer Landstriche.

Zum „Sachplan Geologisches Tiefenlager“ hat der BUND Hochrhein folgende Kritikpunkte:

Wichtig ist dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Hochrhein, dass in den momentanen Prozess der Erstellung des Sachplankonzeptes weitere Eckpunkte mit einfließen. Im weiteren Prozess muss transparent und nachvollziehbar entschieden werden um einen Endlagerstandort für den bisher angefallenen Atommüll in der Schweiz zu erhalten. Die Interessen der Bürger in der betroffenen Region müssen unabhängig von politischen Grenzen gehört und berücksichtigt werden. Eine Beschränkung der Betroffenheit auf wenige Kilometer ist nicht nachvollziehbar. Diese Betroffenheit muß vielmehr entsprechend dem Gefahrenpotential, sowie der nationalen und internationalen Bedeutung eines Atomendlagers ausgedehnt werden. Dabei muss neben Gebietskörperschaften auch unabhängigen Organisationen die Mitarbeit gewährt werden. In die Begleitkommission die über die Konzepte eines Atommülllagers diskutiert, müssen atomkritische, unabhängige Teilnehmer berufen werden.

•Die “Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle” (NAGRA) darf nicht das alleinige Vorschlagsrecht zur Findung und Bewertung von Endlagerstandorten erhalten.
•Bewertungskriterien zur Findung von Endlagerstandorten müssen bereits im Sachplan festgelegt werden um Endlagerstandorte verbindlich und gleich bewerten zu können. Nach diesen Bewertungskriterien muss unterschiedslos vorgegangen werden.
•Alle vorgeschlagenen Standorte sollen in der gleichen Intensität geprüft werden um ein einheitliches Bewertungsmuster zu erhalten.
•Es dürfen nicht nur einer oder wenige Standorte geprüft werden, sondern es müssen mehrere Standorte zur Auswahl stehen.
•Dieser zu findende Endlagerstandort darf nur den Atommüll für die bisher betriebenen Atomkraftwerke in der Schweiz aufnehmen. Eine spätere Veränderung und Ausweitung der Nutzug des Atommüllendlagers muss explizit ausgeschlossen werden.
•Es muss klar abgegrenzt werden, in welchen Endlagern und an welchen Standorten die verschiedenen Abfallkategorien eingelagert werden.
•Die Verfahrensschritte müssen sauber getrennt werden. Es darf keine Vermischung der Entscheidungen zwischen Sachplan und Rahmenbewilligungsverfahren geben um eine präjudizierende Festlegung auf einen Endlagerstandort zu vermeiden.
•Die Bewertungskriterien sollen von unabhängigen Experten geprüft werden, die als neutrale Teilnehmer den Prozess der Standortfindung begleiten. Dies erhöht die Transparenz und Akzeptanz auf dem Weg zu einem atomaren Endlager, das über zig Generationen eine Raumschaft prägen wird.
•In die Bewertungskriterien zur Findung eines Endlagerstandortes müssen Gefahrenabschätzungen einfließen. Außerdem müssen die entstehenden Szenarien durchgespielt und Maßnahmenpläne entwickelt werden. Je nach Besiedlung, Infrastruktur, landschaftlichen, geologischen und weiteren Gegebenheiten werden sich daraus in Zukunft Einschränkungen für den Betrieb eines Endlagers ergeben.
•Sozioökonomische Auswirkungen müssen in der betroffenen und den benachbarten Regionen untersucht werden, unter anderem die Auswirkungen des Baus und Betriebs des Atommüllendlagers auf Tourismus, Siedlungsentwicklung und wirtschaftliche Entwicklung. Dabei sollten die Auswirkungen des Transports sowie eventuelle Unfälle berücksichtigt werden. Diese Auswirkungen müssen kompensiert werden. Maßnahmen dazu müssen bereits im Sachplan festgeschrieben werden.
•Die Betroffenheit muss weiter gefasst werden, entsprechend dem Gefahrenpotential, sowie der nationalen und internationalen Bedeutung eines Atomendlagers. Dabei muss neben Gebietskörperschaften auch unabhängigen Organisationen die Mitarbeit gewährt werden.
•Die Partizipationsgremien, sowie die Begleitkommission sollen nicht nur gehört werden, sondern deren Vorschläge sollen in den jeweiligen Prozess mit eingearbeitet werden. Dies erhöht die Akzeptanz der Entscheidung.
•Durch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland muss die rechtliche Basis für die Mitarbeit von deutscher Seite geschaffen werden.
•In die Begleitkommission müssen atomkritische, unabhängige Teilnehmer berufen werden.
•Das Fachwissen der mit der Endlagerfrage beschäftigten Behörden muss für alle zugänglich gemacht werden. Es müssen Möglichkeiten einer fachlich unabhängigen Prüfung der Entscheidung bestehen, damit der Prozess von unabhängiger Seite begleitet werden kann.
•Ein Konfliktmanagement muss eingerichtet werden, um die im Prozess zu erwartenden Konflikte zu begleiten. Beim Konfliktmanagement müssen unterschiedslos die gleichen Regeln gelten, unabhängig von politischen Grenzen sowie der Organisationsform der Einsprechenden.