BUND Klimaschutz

Urteil zum Braunkohletagebau Garzweiler II ist Angriff auf Umwelt

Berlin, 6. Juni 2006:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der drohenden Zwangsenteignung einer ihm gehörenden Streuobstwiese auf dem Gebiet des Tagebaus Garzweiler II eine schwere Niederlage für den Natur- und Klimaschutz. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte heute in erster Instanz eine Klage der Umweltorganisation gegen die Enteignung abgewiesen. Der BUND kündigte weitere rechtliche Schritte an.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: „Wenn die Kohle aus Garzweiler II für die Erzeugung von Strom verbrannt wird, gelangen mehr als eine Milliarde Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid in die Atmosphäre. Das entspricht der Gesamtemission Deutschlands in drei Jahren. Das würde alle Anstrengungen für mehr Klimaschutz und mehr Energieeffizienz konterkarieren.“

Auch energiewirtschaftlich rechne sich der Tagebau nicht. Die Folgekosten des Kohleabbaus würden auf die Allgemeinheit abgewälzt. Nach einem Gutachten des Bundesumweltministeriums subventioniere der Steuerzahler Braunkohlestrom demnach mit acht Cent pro Kilowattstunde. Wenig überzeugend sei auch das Arbeitsplatzargument. Den derzeit 8500 Beschäftigten in der Braunkohlewirtschaft stünden in der Region 15000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien gegenüber.

Um den geplanten Tagebau Garzweiler II trocken zu halten, müssten außerdem bis zu 150 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr abgepumpt werden. Das zerstöre wichtige Trinkwasserreserven und beeinträchtige Feuchtgebiete entlang der Flüsse Maas, Schwalm und Nette. 18 Siedlungen mit rund 7600 Bewohnern drohe die Umsiedlung.

Grundlage des für die Umwelt negativen Düsseldorfer Urteils sei das gültige Bundesbergrecht, das die Tradition des preußischen Bergrechts von 1865 fortsetze. Betroffene dürften Bergbau- Planungen zunächst nicht rechtlich überprüfen. Wenn die Bagger dann Tatsachen geschaffen hätten, würden die Rechte der vom Tagebau Betroffenen und der Umwelt gegenüber wirtschaftlichen Interessen lediglich als nachrangig eingestuft. Der BUND fordert deshalb die Abschaffung des Bundesbergrechts.

Hintergrundinformationen des BUND Nordrhein-Westfalen zu dem Gerichtsverfahren

Pressekontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter NRW, Tel: 0211-302005-22, Mobil: 0172-2929733, bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel: 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net


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