BUND Klimaschutz

Naturschutzverbände gehen gegen Lacoma-Beschluß vor Gericht

Gegen den heute ergangenen Planfeststellungsbeschluß zur Zerstörung der Lacomaer Teiche bei Cottbus werden die Naturschutzverbände Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus einreichen.


"Wir fordern Vattenfall auf, keine zerstörerischen Tatsachen zu schaffen, bevor das Gericht über deren Rechtmäßigkeit entscheidet." Sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Brandenburg. Die Klage der GRÜNE LIGA wird von NABU, BUND, ROBIN WOOD und den Naturfreunden Brandenburg unterstützt.


"Die Abbaggerung der Teichlandschaft ist für das Allgemeinwohl nicht erforderlich" sagt Burkhard Voß Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. "Im Gegenteil: die Klimaschutzinteressen aller Bürger erfordern eine geringere Auslastung des Kraftwerkes Jänschwalde sogar."


Die Abbaggerung der Teiche durch den Braunkohlentagebau Cottbus-Nord sichert nicht ansatzweise die behauptete Zahl von Arbeitsplätzen, die geplanten Kompensationsmaßnahmen können den drohenden Verlust für den Naturschutz und die Cottbuser Bürger nicht ersetzen.


Die Verbände stützen sich bei Ihrer Ablehnung des Beschlusses weiterhin auf die aktuelle Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, nach der die Zerstörung von FFH-Gebieten vor ihrer Eintragung in die europaweite Schutzgebietsliste nicht zulässig ist.


Die einzelnen Aspekte der Klagebegründung werden nach deren Einreichung bei Gericht ausführlich veröffentlicht. Unklar ist, wie das Landesbergamt die zehnseitige Stellungnahme der Naturschutzverbände vom vergangenen Donnerstag bereits gründlich ausgewertet haben soll. Diese ist bereits im Internet unter www.landesbüro.de veröffentlicht.


Ansprechpartner:

René Schuster, Grüne Liga 0151-14420487

Axel Kruschat, BUND 0179-5911698

Bettina Dannheim, Robin Wood 0171-8359515


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