BUND KlimaschutzGericht stoppt vorerst Abbaggerung der Lacomaer TeicheNaturschützer haben mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus ErfolgCottbus, 28.02.2007: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute entschieden, dass Vattenfall sein Vorhaben der Beseitigung der Lacomaer Teiche sowie des Hammergrabens einstweilen stoppen muss. Es wurde festgestellt, dass die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zum gegenwärtigen Zeitpunkt voraussichtlich rechtswidrig ist, da diese mit den zwingenden Vorgaben für das Landschaftsschutzgebiet nicht zu vereinbaren ist."Die Befürworter der unsinnigen Abbaggerung haben eine klare Niederlage erlitten. Wir gehen sehr optimistisch in das weitere Verfahren. In Lacoma soll eines der wertvollsten Schutzgebiete für eines der klimaschädlichsten Kraftwerke zerstört werden. Solche Projekte müssen bald der Vergangenheit angehören", sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Brandenburg. Das beklagte Landesbergamt wurde durch den Gerichtsbeschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens verpflichtet, in dem über eine Ausgliederung der Teichgruppe aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entscheiden ist. Diese Entscheidung war bisher rechtswidrig unterlassen worden, obwohl die Tagebauvorbereitung innerhalb des bestehenden Schutzgebietes erfolgen sollte. Anderen, insbesondere europarechtlichen Argumenten für die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist das Gericht indessen nicht gefolgt. Dies halten die beteiligten Naturschutzverbände für klar europarechtswidrig und werden den Beschluss diesbezüglich in den nächsten Tagen gründlich auswerten. Der Beschluss kann allerdings auch noch vom Oberverwaltungsgericht überprüft werden, wenn dieses von der beklagten Landesbergbehörde oder dem Energiekonzern Vattenfall angerufen wird. Bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung, fällt die Entscheidung in einem mehrmonatigen Hauptsacheverfahren. Die GRÜNE LIGA Brandenburg führt das Verfahren mit Unterstützung der Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD. Ein Hintergrundpapier zur fehlenden Notwendigkeit des Vorhabens für das Allgemeinwohl ist als pdf-Datei auf der Internetseite www.lacoma.info abrufbar. Am Sonntag, dem 4.3.2007 um 14:00 Uhr, findet zudem die monatliche öffentliche Wanderung durch die Lacomaer Teichlandschaft statt, zu der alle interessierten Bürger herzlich eingeladen sind. Ansprechpartner: Axel Kruschat, BUND Brandenburg, Tel. 0331 / 23 700 141; 0179 / 5911698 René Schuster, GRÜNE LIGA Brandenburg, Tel. 0151/ 144 20 487 Bettina Dannheim, ROBIN WOOD, Tel. 040 / 380 892 21; 0171 / 835 95 15 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, Tel. 069 / 232071 |
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